Schuldnerfirma meldet Gewerbe ab

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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salia81
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#1

18.01.2024, 12:04

Hallo,

folgendes Problem:
Unsere Mandantschaft hat eine erhebliche Forderung gegen eine GmbH. Diese wurde eingeklagt und wir haben ein (Teil-)Versäumnis- und Endurteil erstritten. Daraufhin wurde sogleich die bekannte Bankverbindung gepfändet. Leider hatte die Geschäftsverbindung mit der Bank nicht mehr bestanden. Der darauffolgende Zwangsvollstreckungsauftrag konnte sodann nicht zugestellt werden, da die Schuldnerin unbekannt verzogen sein soll (lt Handelsregister befand sich die Firma jedoch noch unter dieser Adresse). Laut Gewerberegister hatte die Firma ihren Sitz verlegt, dort konnte die Firma allerdings laut Gerichtsvollzieher auch nicht ermittelt werden. Daraufhin wurde die Privatanschrift des Geschäftsführers ermittelt, dieser ist zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen. Die durch Drittauskünfte ermittelte weitere Bankverbindung bestand auch nicht mehr, weitere Vollstreckungsaufträge konnten an den Geschäftsführer nicht mehr zugestellt werden, obwohl dieser laut Melderegister noch unter der Anschrift wohnhaft sein soll.

Auf Nachfrage bei der IHK habe ich nun erfahren, dass dieser eine Gewerbeabmeldung vorliegt. Ein Insolvenzverfahren scheint nicht zu laufen, dem Handelsregister ist auch nichts zu entnehmen (Liquidation/Lösung etc.).

Meine Frage ist, geht das denn so ohne weiteres, dass das Gewerbe abgemeldet wird, obwohl Schulden bestehen? Hat jemand einen Tipp, was ich vielleicht noch machen könnte? Sollte Insolvenzantrag gestellt werden?
Pitt
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#2

18.01.2024, 12:25

Die Gewerbeabmeldung hat auf die Existenz der GmbH grundsätzlich keinen Einfluss, wenn keine Liquidation der GmbH durchgeführt wird. Die GmbH existiert also weiterhin, fraglich ist halt nur, ob da noch etwas zu holen ist. Da sieht mir nach einer Firmenbestattung aus.
Einen Insolvenzantrag würde ich in dieser Situation nicht stellen, weil der Gläubiger auf den Verfahrenskosten sitzenbleiben kann.
Man könnte überlegen, hier das Handelsregister über die Gewerbeabmeldung zu informieren und dort noch einmal nachzufragen, ob evtl. die Info über das Liquidationsverfahren nur noch nicht im Internet veröffentlicht ist, dort aber bereits vorliegt. Wenn da eine Gewerbeabmeldung ohne Liquidation der GmbH durchgeführt worden ist und wie hier zudem keine zustellfähige inländische Geschäftsanschrift im HR hinterlegt ist, ist das ordnungsgeldpflichtig. Da hakt das HR dann beim Geschäftsführer/Gesellschafter nach, wobei schlimmstenfalls eine Löschung von Amts wegen erfolgt.
Ist der Geschäftsführer auch der alleinige Gesellschafter der GmbH? Ansonsten würde ich versuchen, die anderen Gesellschafter über das HR ausfindig zu machen und diese zu kontaktieren.
Man könnte auch überlegen, hier wegen des Verdachts der Insolvenzschleppung gegen den Geschäftsführer persönlich vorzugehen, das müsste der RA prüfen.
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salia81
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#3

18.01.2024, 12:42

Danke für die Antwort.
Nach den Gesellschaftern hatte ich tatsächlich bereits geschaut. Es handelt sich dabei jedoch leider um eine Gesellschaft (Limited) aus England.
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