Kosten bei Widerspruch gegen Titelumschreibung
Verfasst: 17.01.2024, 11:02
Hallo ihr Lieben,
nach langer Abwesenheit melde ich mich gesund und munter und mit einer total blöden Sache zurück.
Folgender (etwas verworrener) Sachverhalt:
Person A erwirkt einen Titel gegen Person B und beantragt jetzt, den gegen B erwirkten Titel gem. § 727 auf unseren Mandanten umzuschreiben. Hierauf wendet sich unser Mandant an uns und wir legen Widerspruch ein. Da die Rechtsnachfolge weder offenkundig und nachgewiesen ist. Der Widerspruch ist erfolgreich. Der Antrag auf Titelumschreibung wurde zurückgenommen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich der Gegenseite die Kosten auferlegen lassen kann?
Ich gehe davon aus, dass es sich um hier um eine (vorbereitende) Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt, also eine Gebühr nach 3309 VV für uns entstanden ist und die würde ich natürlich gern dem Gegner aufbürden (zusammen mit den hier entstandenen Kopierkosten bzw. Auslagen für die AE der Gerichtsakte).
Liebe Grüße
nach langer Abwesenheit melde ich mich gesund und munter und mit einer total blöden Sache zurück.
Folgender (etwas verworrener) Sachverhalt:
Person A erwirkt einen Titel gegen Person B und beantragt jetzt, den gegen B erwirkten Titel gem. § 727 auf unseren Mandanten umzuschreiben. Hierauf wendet sich unser Mandant an uns und wir legen Widerspruch ein. Da die Rechtsnachfolge weder offenkundig und nachgewiesen ist. Der Widerspruch ist erfolgreich. Der Antrag auf Titelumschreibung wurde zurückgenommen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich der Gegenseite die Kosten auferlegen lassen kann?
Ich gehe davon aus, dass es sich um hier um eine (vorbereitende) Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt, also eine Gebühr nach 3309 VV für uns entstanden ist und die würde ich natürlich gern dem Gegner aufbürden (zusammen mit den hier entstandenen Kopierkosten bzw. Auslagen für die AE der Gerichtsakte).
Liebe Grüße