Niederländisches Urteil - Vollstreckung Deutschland - 2. Ausfertigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hühnerhaufen
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#1

15.01.2024, 16:35

Hallo,

wir haben ein niederländisches Urteil, welches wir für vollstreckbar erklären lassen wollen. Soweit kein Problem.

Nun taucht die Frage auf, wie man eine 2. Ausfertigung dieses Urteil bekommt. Es sollen gleichzeitig mehrere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, dafür bräuchten wir zwei Titel.

Stellt man den Antrag hier beim deutschen Gericht oder muss in den Niederlanden eine zweite Ausfertigung des Urteils (wir haben dort Anwälte) beantragt werden und hier erneut die Vollstreckbarkeit für die 2. Ausfertigunge erklärt werden?

Ich hoffe, Ihr könnt weiterhelfen.

Viele Grüße
Hühnerhaufen
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Anahid
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#2

16.01.2024, 10:08

Ein deutsches Gericht kann keine Zweitausfertigung eines ausländischen Titels ausstellen und ja, auch bei der Zweitausfertigung muss die Anerkennung zum europäischen Vollstreckungstitel vorliegen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Hühnerhaufen
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#3

16.01.2024, 11:03

Vielen Dank, das habe ich mir schon fast gedacht.
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