Herausgabe eines Sparbuchs nach vergeblicher Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lena123
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#1

15.01.2024, 12:11

Hallo ihr Lieben,

wir haben hier einen sehr hartnäckigen Gegner. Wir haben mehrere Titel gegen diesen Mann und er stellt sich komplett quer und will nichts zahlen. Nach erfolglosen Vollstreckungsversuch und einer eingeholten Vermögensauskunft ist nun bekannt, dass er ein Sparkonto hat. Was für einen Antrag muss ich nun stellen, damit wir dieses Sparbuch bekommen bzw. eine Nachweis darüber, dass der GV da war aber der Schuldner sich weigert das Sparbuch herauszugeben (was sehr wahrscheinlich passieren wird).

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. Ich bin hier leider alleine und habe niemanden in der Kanzlei, den ich fragen kann.
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Anahid
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#2

15.01.2024, 12:37

Du weißt, bei welcher Bank dieses Sparbuch geführt wird?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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paralegal6
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#3

15.01.2024, 12:44

PFÜB und gemäß § 808 Abs. 2 S. 2 BGB für kraftlos erklären lassen
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paralegal6
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#4

17.01.2024, 07:07

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