Pfüb Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Joline
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#1

14.01.2024, 12:25

Hallo,

ich soll einen Pfüb wegen Trennungs- und Kindesunterhalt machen.

Kann ich das in einem Pfüb vollstrecken mit jeweils getrennten Forderungsaufstellungen?
Wie berechnet sich hier der Streitwert?

Es geht um laufenden KU in Höhe von 435 € monaltich ab November 2023. TU laufend ab November 2023 in Höhe von monatlich 1155 € und rückständiger TU in Höhe von 16.416 €.

Muss ich da nach dem Verfahrenswert auf dem Titel gehen?
Maximus
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#2

15.01.2024, 00:51

Wie soll das in einem pfüb gehen?

Du hast einmal Kind vertreten durch Elternteil gegen anderen Elternteil und einmal Ehegatte gehen anderen Ehegatten...

Je nachdem, wie hoch das Einkommen des Gegners ist, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an.
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#3

15.01.2024, 08:54

Sehe ich auch so, 2 PfÜB da 2 Gläubiger. Wert ist die Höhe der bisherigen jeweiligen Forderung oder was meinst du?
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