Hallo ihr Lieben,
ich stehe total auf dem Schlauch. Unser Schuldner hat vor über 2 Jahren die VA abgegeben, aus der sich allerdings nichts zum pfänden ergab. Nun soll ich nochmal beantragen dass der Schuldner die VA abgeben soll.
Ich würde nun einen ZV-Auftrag stellen und lediglich ankreuzen, dass Vermögensauskunft vor Pfändung eingeholt werden soll. Geht das so? Ich bin leider absolut unerfahren in der Zwangsvollstreckung und habe bisher nicht wirklich etwas dazu gefunden, vielleicht habe ich aber auch nach den falschen Suchbegriffen gesucht.
Außerdem wollte ich fragen ob jemand von euch gute Bücher zum Thema Verzinsung kennt bzw. Links hat, wo die Verzinsung erklärt wird. Ich tue mir total schwer bei allem was mit Zinsen zu tun hat, sei es, ob ich denn ersten und letzten Zinstag mit einrechne oder nicht, wie ich die am besten mitvollstrecke usw.
Vielen Dank!
Isolierter Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft
- Anahid
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Wenn Du nur eine Vermögensauskunft einholen sollst, dann kreuzt Du auch nur G = Vermögensauskunft an und dann da "ohne vorherigen Pfändungsversuch".
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Advodat sollte doch Zinsen selber ausrechnen? Kenne das Programm nicht, aber kann jedes FoKo. Zu Zinsen gibt es kaum was zu sagen, daher wird es dazu auch kein extra Buch geben. Ansonsten gibts basiszins.de der dir das ausrechnet.
- Anahid
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Vielleicht hilft Dir das hier: Zinsrechnung
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