Schuldner bestreitet Forderung bei Festsetzung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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nils0611
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#1

10.01.2024, 22:45

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Der Schuldner reagiert auf Vollstreckungsbescheid (davor auch nicht) und auf den anberaumten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht.
Die bisherigen Kosten des Gerichtsvollziehers wurden sodann zur Festsetzung beantragt.

Nun teilt das Gericht mit, dass der Schuldner dort angerufen hätte und sich die Forderung nicht erklären könne.
Das Gericht bittet nun um Übersendung des zu Grunde liegenden Kaufvertrages und möchte nun den Vollstreckungsbescheid und den KFB bis zur Klärung zurückhalten.

Hattet ihr so etwas schon einmal? Ich sehe es so, dass dem Schuldner zwar ggf. Rechtsmittel gegen die Vollstreckung zustehen, weiß aber nicht, auf welcher Grundlage das Gericht nun, ohne "richtiges Verfahren" eine Klärung herbeiführen möchte.
Was würdet ihr dem Gericht schreiben ?

Vielen Dank für Antworten vorab.
Refa_2023
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#2

16.02.2024, 21:15

Das Vorgehen des Gerichts scheint schon unüblich, da grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Forderung im Mahnverfahren durch Widerspruch/Einspruch oder im Vollstreckungsverfahren durch Erinnerung gegen den Vollstreckungsbescheid oder durch eine Vollstreckungsgegenklage seitens des Schuldners hätte angefochten werden müssen. Ich würde dem Gericht sicherheitsweise den gewünschten Kaufvertrag übermitteln und darauf hinweisen, dass die Forderung ordnungsgemäß festgestellt wurde und dass dem Schuldner seine diesbezüglichen Rechtsbehelfe zur Verfügung standen bzw. stehen. Ausserdem würde ich angeben, dass bisher keine Rechtsbehelfe vom Schuldner eingelegt wurden und daher um Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens bitten. Dabei würde ich auch auf den Grundsatz der Rechtssicherheit und darauf verwiesen, dass ein Vollstreckungsbescheid als Vollstreckungstitel grundsätzlich die Vermutung der Richtigkeit und Vollstreckbarkeit in sich trägt, solange er nicht durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wird.

Eventuell würde es etwas bringen, den Sachverhalt vorm Gericht nochmal genau darzulegen und eventuell auch anzuführen, welche Schritte bereits unternommen wurden (z.B. Zustellung des Vollstreckungsbescheids, Aufforderung zur Vermögensauskunft etc.) und zu betonen, dass der Schuldner bislang keine Einwände erhoben hat.
Oliverreinhardt2
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#3

18.02.2024, 19:55

nils0611 hat geschrieben:
10.01.2024, 22:45
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Der Schuldner reagiert auf Vollstreckungsbescheid (davor auch nicht) und auf den anberaumten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht.
Die bisherigen Kosten des Gerichtsvollziehers wurden sodann zur Festsetzung beantragt.

Nun teilt das Gericht mit, dass der Schuldner dort angerufen hätte und sich die Forderung nicht erklären könne.
Das Gericht bittet nun um Übersendung des zu Grunde liegenden Kaufvertrages und möchte nun den Vollstreckungsbescheid und den KFB bis zur Klärung zurückhalten.

Hattet ihr so etwas schon einmal? Ich sehe es so, dass dem Schuldner zwar ggf. Rechtsmittel gegen die Vollstreckung zustehen, weiß aber nicht, auf welcher Grundlage das Gericht nun, ohne "richtiges Verfahren" eine Klärung herbeiführen möchte.
Was würdet ihr dem Gericht schreiben ?

Vielen Dank für Antworten vorab.
Hallo,

dass Gericht kann die Forderung nur auf Inhaltlichkeit prüfen, wenn d. Schuldner eine Vollstreckungsgegenklage erhebt, ich gehe nicht davon aus, dass dies geschehen ist. Die Forderungsgrundlage begründet (nunmehr) Euer VB, dies würde ich dem Gericht entsprechend mitteilen. Einen derartigen Fall, wie bei Euch, hatten wir so tatsächlich noch nicht, wäre ja auch zu schön, wenn das Gericht bei einem gewöhnlichen KFA nach § 788 ZPO, die Forderungsgrundlage in die Überprüfung mit einbinden würde... :panik
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
...
Kennt alle Akten auswendig
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#4

19.02.2024, 06:56

nils0611 hat geschrieben:
10.01.2024, 22:45

Was würdet ihr dem Gericht schreiben ?
Dass es wegen der der gesetzlich vorgesehenenen Trennung von Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren schleierhaft ist wofür der Kaufvertrag nötig sein soll.
Die Prüfung der Schuldneridentität kann nur anhand des VB erfolgen und nicht anhand des Kaufvertrages.
Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der titulierten Forderung sind im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich unzulässig.
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