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Re: Einstweilige Verfügung in der Zwangsvollstreckung?

Verfasst: 15.01.2024, 12:41
von Anahid
Hatte ich bereits in #2 geschrieben, dass hier m.E. nur eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung bzgl. der Gegenstände in Frage kommt. 8)

Re: Einstweilige Verfügung in der Zwangsvollstreckung?

Verfasst: 15.01.2024, 12:46
von paralegal6
Ah sorry, hatte ich nicht mehr im Kopf, lese meist nur das letzte. :patsch

Re: Einstweilige Verfügung in der Zwangsvollstreckung?

Verfasst: 18.01.2024, 19:45
von Maximus
paralegal6 hat geschrieben:
15.01.2024, 11:34
Sehe nicht, dass PI da irgendeine rechtliche Grundlage zum Eingreifen hätte.
§ 127 Abs. 1 StPO
paralegal6 hat geschrieben:
15.01.2024, 11:34
Evtl. Unterlassungsanspruch geltend machen? Wenn es bei Kleinanzeigen ist oä könnte man das ja begründen. As meinte ja es gäbe Beweise. Dann beantragen AGeg zu unterlassen, die im Eigentum des AS stehenden folgenden Gegenstände zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen
Damit kann man den Verkauf nicht wirksam verhindern...

Re: Einstweilige Verfügung in der Zwangsvollstreckung?

Verfasst: 18.01.2024, 19:49
von paralegal6
Privatermittler und vorläufige Festnahme? Vor allem wegen was?
Was anderes als Unterlassung gibt es nunmal nicht, sind ja hier nicht bei Matlock

Re: Einstweilige Verfügung in der Zwangsvollstreckung?

Verfasst: 18.01.2024, 20:26
von Maximus
Hehlerei, Unterschlagung, etc., das weiß ein RA

Re: Einstweilige Verfügung in der Zwangsvollstreckung?

Verfasst: 19.01.2024, 07:02
von paralegal6
Dazu muss aber verkauft sein. Sowas wie drohende Hehlerei gibts nicht. Raten und paar Begriffe einwerfen ist nicht unbedingt sachdienlich hier. Ihren RA kann die AS auch selber fragen