Abwendungsbefugnis im KFB
Verfasst: 02.01.2024, 17:35
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Wir vertreten den Kläger. Die Klage ist erstinstanzlich abgewiesen worden und das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. Die Berufung ist mittels Beschluss durch das OLG zurückgewiesen worden. NZB ist eingelegt worden, das Verfahren läuft noch. Das OLG hat zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in seinem Beschluss folgendes tenoriert:
"Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts ... ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet".
Soweit so gut. Nun ist KFB ergangen, der wie folgt lautet:
"Die von der Klageparte an die Beklagtenpartei gem. § 104 ZPO nach dem vorläufig vollstreckbaren Endurteil des Landgerichts ... vom ... sowie nach dem Beschluss des OLG ... vom ... zu erstattenden Kosten werden auf ... nebst Zinsen ... festgesetzt"
Unser Mandant möchte die Vollstreckung aus dem KFB aus nachvollziehbaren Gründen abwenden.
Hätte die Rechtspflegerin nicht die Abwendungsbefugnis mit in den KFB aufnehmen müssen? Oder kann unser Mandant nun mit KFB und Urteil die Hinterlegung beantragen?
Danke für Eure Hilfe!
folgender Fall:
Wir vertreten den Kläger. Die Klage ist erstinstanzlich abgewiesen worden und das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. Die Berufung ist mittels Beschluss durch das OLG zurückgewiesen worden. NZB ist eingelegt worden, das Verfahren läuft noch. Das OLG hat zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in seinem Beschluss folgendes tenoriert:
"Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts ... ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet".
Soweit so gut. Nun ist KFB ergangen, der wie folgt lautet:
"Die von der Klageparte an die Beklagtenpartei gem. § 104 ZPO nach dem vorläufig vollstreckbaren Endurteil des Landgerichts ... vom ... sowie nach dem Beschluss des OLG ... vom ... zu erstattenden Kosten werden auf ... nebst Zinsen ... festgesetzt"
Unser Mandant möchte die Vollstreckung aus dem KFB aus nachvollziehbaren Gründen abwenden.
Hätte die Rechtspflegerin nicht die Abwendungsbefugnis mit in den KFB aufnehmen müssen? Oder kann unser Mandant nun mit KFB und Urteil die Hinterlegung beantragen?
Danke für Eure Hilfe!