Verhaftungsauftrag
Verfasst: 20.12.2023, 13:37
Moin Zusammen,
ich bin gelernte ReNoFa, arbeite aber seit Jahren für einen Beratungsdienstleister. Da ein Kunde von uns unsere Rechnung nicht zahlen will, sollte ich einen Vollstreckungsauftrag in die Wege leiten, da uns für eine ZV keine Daten vorlagen.
Der Kunde ist nicht zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erschienen. Lt. Protokoll des OGV hat er den Kunden auch nicht persönlich unter der angegebenen Adresse angetroffen.
Das Amtsgericht hat daraufhin einen Haftbefehlt erlassen und diesen an den OVG geschickt (habe ich im Vollstreckungsauftrag angegeben).
Der OVG bat um Übersendung eines Verhaftungsauftrags und einer aktuellen Forderungsaufstellung.
Dem OVG hatte ich eine aktuelle Forderungsaufstellung zugeschickt und mitgeteilt, dass er mit Vollstreckungsauftrag bereits mit der Verhaftung des Schuldners gem. § 802g Abs. 2 ZPO beauftragt worden ist, sodass kein erneuter Verhaftungsauftragt mitgeschickt wird.
Jetzt erhalten ich wieder ein Schreiben, dass der OGV einen Verhaftungsauftrag haben möchte.
Was mache ich falsch bzw. wie muss ich weiter vorgehen. Meines Erachtens wurde er mit der Verhaftung beauftragt, warum also nochmal?
Vielen Dank im Voraus.
ich bin gelernte ReNoFa, arbeite aber seit Jahren für einen Beratungsdienstleister. Da ein Kunde von uns unsere Rechnung nicht zahlen will, sollte ich einen Vollstreckungsauftrag in die Wege leiten, da uns für eine ZV keine Daten vorlagen.
Der Kunde ist nicht zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erschienen. Lt. Protokoll des OGV hat er den Kunden auch nicht persönlich unter der angegebenen Adresse angetroffen.
Das Amtsgericht hat daraufhin einen Haftbefehlt erlassen und diesen an den OVG geschickt (habe ich im Vollstreckungsauftrag angegeben).
Der OVG bat um Übersendung eines Verhaftungsauftrags und einer aktuellen Forderungsaufstellung.
Dem OVG hatte ich eine aktuelle Forderungsaufstellung zugeschickt und mitgeteilt, dass er mit Vollstreckungsauftrag bereits mit der Verhaftung des Schuldners gem. § 802g Abs. 2 ZPO beauftragt worden ist, sodass kein erneuter Verhaftungsauftragt mitgeschickt wird.
Jetzt erhalten ich wieder ein Schreiben, dass der OGV einen Verhaftungsauftrag haben möchte.
Was mache ich falsch bzw. wie muss ich weiter vorgehen. Meines Erachtens wurde er mit der Verhaftung beauftragt, warum also nochmal?
Vielen Dank im Voraus.