Berliner Räumung, Schuldner holt Sachen nicht ab

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NiciK85
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#1

19.12.2023, 04:34

Guten Morgen,
Ich habe eine Räumung einer gewerblichen Halle nach Berliner Modell Paragraph 885a ZPO durchgeführt. Der Schuldner hat ja daraufhin einen Monat Zeit seine Gegenstände aus der Halle zu holen. Na Ablauf dieses Monats können die anderen Sachen doch verwertet werden?
Nun unser Problem:
Der Schuldner meldet sich zwar immer wieder, er würde seine Sachen abholen, ihm wurden nun auch schon zwei Termine eingeräumt, bei diesen hat er jedoch so gut wie keine Gegenstände mitgenommen. Nun haben wir den gegnerischen Anwalt letztmalig darauf hingewiesen, dass die Sachen bis Ende der Woche durch ein Unternehmen abgeholt werden sollen, ansonsten wird unser Mandant diese entsorgen beziehungsweise verwerten.
Nun macht der gegnerische Anwalt Stress und behauptet, dazu hätten wir kein Recht.
Wie sieht es aus?
Der Schuldner hatte mehrfach Möglichkeit, seine Sachen abzuholen und hat dies nicht getan. Es ist mehr als ein Monat vergangen seit der wieder Inbesitznahme der Halle. Hat der Rechtsanwalt Recht, und ich muss die Sachen auf ewig nun verwahren?

Könnt ihr mir bitte eine kurze, schnelle Antwort geben.
Danke 🙏 ☺️
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icerose
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#2

19.12.2023, 08:46

Moin, die Aufbewahrungsfrist beträgt einen Monat. Aber schau mal hier:
https://www.anwalt-anger-jena.de/wp/wp- ... 4umung.pdf

oder

§ 885 a Abs. 4 ZPO.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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