Zwangsversteigerung Gesellschaftsanteile

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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FrauSchmidt81
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#1

18.12.2023, 11:00

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte eure Zwangsversteigerungserfahrung.

Zum Hintergrund: Wir haben für unseren Mandanten Gesellschaftsanteile an einer GmbH gepfändet (unser Schuldner ist alleiniger Gesellschafter). Unter anderem haben wir auch das Recht auf Kündigung der Gesellschaft gepfändet. Der entsprechende PfÜB wurde antragsgemäß erlassen und zugestellt. Hiernach kündigten wir für unseren Mandanten die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023.

Damit unser Mandant nun an sein Geld kommt, möchte ich nun die Gesellschaftsanteile zu Geld machen. Ich muss doch jetzt die Zwangsversteigerung über einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder? Wie sieht denn mein Auftrag aus? Reicht es aus, wenn ich schreibe, dass wir gemäß PfÜB gepfändet haben und aufgrund der erklärten Kündigung nunmehr die Zwangsversteigerung beauftragen? Gibt es hier noch irgendwelche Formvorschriften? Ich habe noch nie eine Zwangsversteigerung beauftragt und im Internet finde ich nur Zwangsversteigerungsmuster für Grundstücke.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe :xmas
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paralegal6
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#2

18.12.2023, 13:57

https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/w ... ile-946790
Wie willst du eine gekündigte GmbH "versteigern"? Ich weiss gerade nicht, was du eigentlich vor hast. Zwangsversteigerung geht in Immobilien halt
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Pitt
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#3

18.12.2023, 15:24

Angenommen, die Voraussetzungen des § 135 HGB sind erfüllt, stellt sich die Frage, ob es realistisch ist, dass jemand sämtliche Geschäftsanteile an dieser GmbH im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt.
Dafür müssten seitens des Gläubigers zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH geklärt werden. Wurde das Stammkapital voll eingezahlt? Wie sehen die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre aus? Hat die GmbH einen laufenden Geschäftsbetrieb oder wurde dieser bereits eingestellt?
Hat der Schuldner auf die Pfändung/Kündigung in irgendeiner Form reagiert? Wenn nicht, bedeutet das in der Regel, dass bei der GmbH auch nichts zu holen ist.
Ich habe hier bislang immer nur GmbH-Geschäftsanteile gepfändet, wenn es Mitgesellschafter gab und der Gesellschaftsvertrag der GmbH für den Fall der Kündigung eine Abfindung vorsah bzw. ein Mitgesellschafter als Übernehmer der gepfändeten Geschäftsanteile zur Verfügung stand.
Ein fremder Dritter wird in der Regel keine Geschäftsanteile an einer GmbH erwerben. Für das Mindestgebot ist auch bei der Zwangsversteigerung von Geschäftsanteilen zunächst ein Gutachten einzuholen, dessen Kosten der Gläubiger zu tragen hat.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-e ... 0erfolgen.

Ansonsten liefe das hier wohl wg. der Alleingesellschafterstellung des Schuldners letztlich auf eine Liquidation der GmbH hinaus und eine Pfändung könnte allenfalls einen möglichen Liquidationsüberschuss erfassen.
FrauSchmidt81
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#4

19.12.2023, 09:42

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Auf die Kündigung wurde nicht reagiert. Dafür haben wir in Erfahrung gemacht, dass Geschäftsanteile (die wir gepfändet haben) zwischenzeitlich an einen Dritten verkauft worden sind. Den Käufer hatten wir auch bereits kontaktiert und mitgeteilt, dass er gepfändete Geschäftsanteile erworben hat. Auch hierauf sind wir ohne Antwort geblieben. Ich habe darauf gehofft, dass der Käufer dann im Rahmen der Zwangsversteigerung auch die weiteren Anteile erwerben würde und unser Mandant endlich Geld sieht.

Das Stammkapital wurde vollständig eingezahlt. Da die GmbH erst Mitte letzten Jahres gegründet wurde, liegen uns noch keine Zahlen vor.

Was würde denn beim Schuldner mehr Druck machen, die Liquidation der Gesellschaft oder eine Zwangsversteigerung? Das ist echt das erste Mal, dass ich mit dieser Art von Zwangsvollstreckung konfrontiert bin :(
Pitt
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#5

19.12.2023, 14:04

Wenn bei Beurkundung für den Käufer nicht erkennbar war, dass die von ihm erworbenen Geschäftsanteile zu diesem Zeitpunkt bereits gepfändet waren, dann könnte hier ein gutgläubiger Erwerb vorliegen. Das muss der RA prüfen. Eine Liquidation, die zur Vollbeendigung der GmbH führen würde, dürfte bei Vorliegen eines gutgläubigen Erwerbs und somit Eintritt eines weiteren Gesellschafters nicht möglich sein. Da kommt es halt auch darauf an, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag vorsieht. Für eine abschließende Antwort muss man den Gesellschaftsvertrag und die Chronologie der Ereignisse prüfen. Man könnte hier evtl. auch über die Pfändung eines möglichen Kaufpreisanspruches nachdenken, dazu muss man sich aber vorab den Kaufvertrag besorgen, um zu überprüfen, welche Konditionen hinsichtlich des Kaufpreises vereinbart worden sind.
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