Pfändung Gehalt US Army

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Sternenfee2023
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 15.12.2023, 19:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

15.12.2023, 19:51

Hallo an Alle :-)

Ich bin neu hier und ABSOLUT unerfahren in ZV.

Nun wurde mir die Ehre zu Teil, diesen Bereich ab sofort in unserer Kanzlei zu übernehmen und ich habe absolut 0,0 Ahnung, ehrlich.

Daher erstmal sorry für die vielleicht sehr peinliche Frage.

Wir haben eine Schuldnerin. die ein Nettoeinkommen unter dem Pfändungsfreibetrag hat und außerdem zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Ansonsten ist wohl auch kein Vermögen vorhanden. Ihr Ehemann bezieht jedoch ein Einkommen von der US Army (Höhe: unbekannt).

Frage: Kann man da was machen :-/

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

18.12.2023, 09:17

Hallo und herzlich willkommen hier.
Wenn du keinen Titel gegen den Ehemann hast, geht da meiner Meinung nach nichts.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Maximus
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 27.12.2021, 22:14
Beruf: Bürovorsteher
Software: Andere

#3

18.12.2023, 16:32

1. Einkommenshöhe des Ehegatten ermitteln
2. Taschengeldanspruch pfänden
Antworten