Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mia23
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#1

15.12.2023, 11:20

Hallo zusammen,

habe hier jetzt eine Sache liegen, bei der der Drittschuldner die DS-Erklärung innerhalb der Frist nicht abgegeben hat. Habe entsprechend eine Aufforderung an den Arbeitgeber geschickt mit Fristsetzung etc.. Allerdings habe ich diese Aufforderung per Fax versendet, was vllt im Nachgang betrachtet, nicht so klug war, mit dem Hintergrund, dass das vielleicht ein paar Leuten mehr in die Hand fällt, die das nicht unbedingt sehen müssten. :patsch - aber schon zu spät ...
Wie seht ihr das? Auf welchem Übermittelungsweg versendet ihr diese Aufforderung korrekterweise? Fragt ihr da jedes Mal vorher vielleicht telefonisch an?
Danke schon mal!

LG
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paralegal6
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#2

15.12.2023, 11:26

Auch einen Brief könnte ggf jeder lesen der im Büro steht, sehe da keinen Unterschied. Habe auch schon welche per Mail versand. Ans Fax dürfen ja nur Leute die da direkt arbeiten. Wer da also widerrechtlich bri geht begeht mMn Verstoss gg. Briefgeheimnis
Ist aber nur ausm Bauch raus, rechtlich kenne ich da keinen Par.
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mia23
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#3

15.12.2023, 12:07

Ok, danke für die schnelle Antwort. :thx

Dachte nur irgendwie zum Schutz des Schuldners oder so. :nachdenk
Vielleicht auch künftig nur per Post mit dem Vermerk "Persönlich/Vertraulich", aber ja, auch da ist nicht gewährleistet, dass es in die richtigen Hände gelangt.

Würde gerne noch paar andere Meinungen lesen...
Pitt
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#4

15.12.2023, 15:06

Ich schicke so was "vertraulich" an die Geschäftsleitung. Man wird nie ausschließen können, dass evtl. ein Mitarbeiter von der Pfändung beim Kollegen erfährt, aber das kann ja schon bei der Zustellung des PfÜB passieren. Den stellt der GVZ ja auch nicht ausschließlich an Mitglieder der Geschäftsführung zu.
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