Guten Morgen, Ihr Lieben,
folgendes Problem: Pfüb ist beantragt, das Verfahren läuft, er ist noch nicht erlassen, jetzt hat sich herausgestellt, dass der Schuldner an einem anderen Ort wohnhaft ist als an dem im Pfüb angegeben. Es wäre infolgedessen ein anderes Gericht zuständig gewesen. Kann man das Verfahren an diesem (örtlich eigentlich unzuständigen) Gericht zu Ende bringen unter Hinweis, dass die Zustellung des Pfüb an eine andere Wohnadresse erfolgen soll?
Was meint Ihr? Habt Ihr Erfahrungswerte?
GLG vom Moschele
Pfüb Schuldner Wohnortwechsel
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Kommt drau an ob der Püb bereits erlassen wurde, daher beim Gericht anrufen
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Das wäre keine gute Idee. Ein vom örtlich unzuständigen Gericht erlassener PfÜB ist im Rechtsmittelweg aufzuheben.Moschele11 hat geschrieben: ↑15.12.2023, 09:27Kann man das Verfahren an diesem (örtlich eigentlich unzuständigen) Gericht zu Ende bringen unter Hinweis, dass die Zustellung des Pfüb an eine andere Wohnadresse erfolgen soll?
Er hängt daher dauerhaft unter einem Damoklesschwert.
Erlassen würde er ohnehin nur, wenn man dem Gericht den Wohnsitzwechsel verschweigt.
Daher sollte nach §828 III ZPO Verweisung an das örtlich zuständige Gericht beantragt werden.
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Hallo Ihr Lieben,
DANKE für die Nachrichten. Das kann ich gut verwerten. Nochmals DANKE!
Herzliche Grüße vom Moschele
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