Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
mia23
- Forenfachkraft
- Beiträge: 193
- Registriert: 18.09.2012, 14:21
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: WinMacs
#1
14.12.2023, 11:29
Hallo zusammen,
ich habe einen Haftbefehl vorliegen, der nunmehr vollstreckt werden soll. Habe den Auftrag hierzu bereits an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle elektronisch versendet.
Jetzt meine Frage: Muss ich die Titel (in diesem Fall VU + KFB) im Original + Haftbefehl im Original per Post hinterherschicken oder reicht auch nur der Haftbefehl im Original?
LG
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#2
14.12.2023, 12:44
Muss alles per Post hingeschickt werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
mia23
- Forenfachkraft
- Beiträge: 193
- Registriert: 18.09.2012, 14:21
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: WinMacs
#3
14.12.2023, 14:19
Und dann auch der Haftbefehl im Original?
-
paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3025
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro