2. Zwangsgeldantrag
Verfasst: 08.12.2023, 10:04
Liebe Forianer,
ich habe eine kurze Verständnisfrage zum Thema ""Zwangsgeld". Trotz meiner langjährigen Berufstätigkeit ist es jetzt das erste Mal, dass ich damit zu tun habe.
Wir haben für unseren Mandanten gegen seinen früheren Arbeitgeber einen Titel erwirkt, wonach dieser die Arbeitspapiere/Zeugnis usw. vorzulegen hat. Dies hat er nicht getan, weshalb wir einen Zwangsgeldbeschluss erwirkten. Diesen konnten wir bislang noch nicht vollstrecken, da uns die vollstreckbare Ausfertigung noch fehlt.
Unser Mandant ist sehr ungeduldig und möchte mehr Druck machen. Meines Erachten ist aber ein neuer Antrag auf ein weiteres, höheres Zwangsgeld erst möglich, wenn das erste Zwangsgeld nicht beigetrieben werden konnte. Oder kann das schon vorher beantragt werden?
Bin dankbar für eure Meinungen.
ich habe eine kurze Verständnisfrage zum Thema ""Zwangsgeld". Trotz meiner langjährigen Berufstätigkeit ist es jetzt das erste Mal, dass ich damit zu tun habe.
Wir haben für unseren Mandanten gegen seinen früheren Arbeitgeber einen Titel erwirkt, wonach dieser die Arbeitspapiere/Zeugnis usw. vorzulegen hat. Dies hat er nicht getan, weshalb wir einen Zwangsgeldbeschluss erwirkten. Diesen konnten wir bislang noch nicht vollstrecken, da uns die vollstreckbare Ausfertigung noch fehlt.
Unser Mandant ist sehr ungeduldig und möchte mehr Druck machen. Meines Erachten ist aber ein neuer Antrag auf ein weiteres, höheres Zwangsgeld erst möglich, wenn das erste Zwangsgeld nicht beigetrieben werden konnte. Oder kann das schon vorher beantragt werden?
Bin dankbar für eure Meinungen.