Hallo Zusammen,
ich habe eine kurze Frage:
sind die Gebühren für eine mit dem Schuldner vereinbarte Ratenzahlung, die dieser uns auch unterschrieben hat, Kosten der Zwangsvollstreckung und kann ich sie folglich mitvollstrecken, wenn die Vereinbarung VOR Beantragung und Erlaß des VBs liegt? Oder sind es KEINE Kosten der ZV, weil eben VOR VB-Antrag?
Es wäre super, wenn das jemand kurz beantworten könnte. Vielen Dank schon mal .
Viele Grüße
Flora
Gebühr für Ratenzahl. = Kosten der ZV?
- Adora Belle
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Kosten der ZV können nur solche sein, die in der ZV entstanden sind. Kosten vor Titulierung müssten mit in den VB aufgenommen sein, damit sie vollstreckt werden können.