Hallo ihr Alle!
Vielleicht kann mir einer von euch helfen. Ich versuche verzweifelt seit Tagen einen Rechtspfleger zu erreichen, leider erfolglos.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung eines VU vorliegen.
Der Beklagte wird verurteilt:
1. Summe X zzgl. Zinsen zu zahlen.
2. Weitere Kosten in Höhe von X zu zahlen.
3. der Beklagte wird verurteilt, für jeden weiteren Tag, also ab dem XX.XX.2023, bis zur Abholung seines Fahrzeugs ein weiteres Standgeld in Höhe von X € zu zahlen.
Jetzt würde ich hier gerne einen PfüB machen, da ich eine Bankverbindung habe. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich irgendwo (evtl. unter G?) einen Hinweis bezüglich Nr. 3 machen muss. Unsere Forderung erhöht sich ja täglich um weitere X €.
Hat hier jemand vielleicht eine Idee oder einen Denkanstoß für mich?
Liebe Grüße aus dem verschneiten Kassel
Anja
PfüB wg. wiederkehrender Leistungen (kein Unterhalt und keine Miete!)
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Da die Forderung für die künftigen Tage noch nicht fällig ist, kann sie insoweit nur im Wege der sog. Dauerpfändung/Vorauspfändung vollstreckt werden.HaseHase2345 hat geschrieben: ↑28.11.2023, 10:47Unsere Forderung erhöht sich ja täglich um weitere X €.
Das bedeutet, dass die Pfändung auf die Fälligkeit des jeweiligen Betrages (respektive den auf die Fälligkeit folgenden Werktag) aufschiebend bedingt werden muss.
Erst mit Eintritt dieses Tages wird die Pfändung insoweit wirksam und erhält einen Rang.
Dieser Umstand muss aus dem Antrag hervorgehen. Da das Formular (zumindest das alte) hierzu keine ausreichende Eintragungsmöglichkeit bietet, sollte eine Anlage beigefügt werden. Beim slten Formular kann auf in Zeile 13 der Seite 3 einen entsprechenden Verweis auf die Anlage einfügen.