Herausgabe Kind

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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fabienne_al
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#1

28.11.2023, 10:23

Hallo zusammen,

habe Ihr Vordrucke für den Auftrag an den GV in Sachen Herausgabe eines KIndes? :wink1
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.11.2023, 11:50

eh. vollstrecken kannst du Geldforderungen etc, es geht hier um ein Kind? weiss nicht ob das mit Formular geht
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 53381.html

hier:
ollstreckung einer Kindesherausgabe
Kommt der Beklagte der Aufforderung nicht nach, vermag das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anzuordnen. Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung und zum gewaltsamen Eingreifen der Polizei führen. https://www.landkreis-mittelsachsen.de/ ... ahren.html
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GV Freudenstein
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#3

28.11.2023, 14:29

Eine Kindesherausgabe wird immer vom Familiengericht beauftragt. Eine Beauftragung durch eine Partei ist nicht möglich.
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