Abschlagszahlungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
karibikblume
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 291
Registriert: 21.10.2010, 16:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

28.11.2023, 08:42

Hallo ihr.
Wir haben gegen einen Schuldner Lohnpfändung beauftragt. Es geht hierbei um unsere Kosten.
Der Arbeitgeber hat die Forderung auch anerkannt und uns die letzten 3 Monatsentgeltabrechnungen überreicht. Daraus ergibt sich allerdings nur für einen Monat eine Auszahlung von ca. 20 €. Von seinem Nettolohn wird jeden Monat Sachbezüge abgezogen, sowie eine Position "Abschlag ausbezahlt". Allerdings insoweit keine Auszahlungen.
Da der Pfüb schon im August zugestellt wurde und wir bis dato kein Geld bekommen haben, gehe ich davon aus, dass da auch nichts mehr kommen wird? Oder wie genau soll ich das verstehen?
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3025
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

28.11.2023, 12:54

Abschlag heisst nur, dass er schon einen Vorschuss erhalten hat. Diese Summe darf aber vom Einkommen nicht abgezogen werden. Würde da mal nachfragen, evtl mit Klage drohen
Bild
Antworten