Nichtbeachtungsantrag Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

27.11.2023, 12:19

Ich habe im Zusammenhang mit einem Pfüb die Nichtbeachtung der getrennt lebenden Ehefrau beantragt, da diese laut Vermögensverzeichnis über eigenes Einkommen (Höhe unbekannt) verfügt.

Der Pfüb wurde zwischenzeitlich an beide Drittschuldner zugestellt und ich erhielt die Abrechnung nebst Abschrift des Pfüb vom GVZ.

Allerdings hat das Gericht hierzu nichts ausgefüllt oder vermerkt. Wie verhält sich das jetzt mit dem Nichtbeachtungsantrag. Ich das dann automatisch bewilligt?[attachment=0]20231127_112445.jpg[/attachment]
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Kennt alle Akten auswendig
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#2

27.11.2023, 14:24

Anja S. hat geschrieben:
27.11.2023, 12:19
Ich das dann automatisch bewilligt
Ja.
Wenn dem Antrag auf vollständige Nichtberücksichtigung stattgegeben werden soll muss das Gericht da nichts mehr eintragen.

Es wird allerdings das Geheimnis des Gerichts bleiben wie es die erforderliche Interessenabwägung vornehmen konnte ohne Angaben zur Art und Höhe des Einkommens zu haben. :kopfkratz
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