Tilgungsplan GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

27.11.2023, 10:36

Ich weiß gerade nicht so richtig, was ich davon halten soll.

Wir sind Gläubiger. Der GVZ vereinbart mit unserer Schuldnerin einen Tilgungsplan.
Dann kommt aber nur die Hälfte vom Geld. Auf Nachfrage teilt uns der GVZ mit, die Schuldnerin könne derzeit nur 50 € Raten zahlen.
Dann bekomme ich eine E-Mail von der Schuldnerin mit den tatsächlich gezahlten Beträgen und bitten den GVZ um Klärung was da los ist...
Jetzt hat der unseren Tilgungsplan nicht beachtet und die Zahlungen der Schuldnerin mit einem anderen Verfahren gequotelt bzw. die letzte Zahlung sogar direkt an das andere Verfahren gezahlt.

Das geht doch nicht! Darf der das so einfach machen?

Ich bin echt gerade stinksauer.
silvester
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#2

27.11.2023, 12:13

Der Gerichtsvollzieher sollte sich mal § 68 GVGA durchlesen. Für jeden einzelnen Auftraggeber hat der Gerichtsvollzieher einen gesonderten Ratenzahlungsplan zu erstellen. Bei Die Erstellung eines Gesamtratenzahlungsplans bei mehreren, gleichzeitig vorliegenden Aufträgen ist zulässig. Geht ein weiterer Auftrag nach Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ein, so geht der Gerichtsvollzieher nach § 68 Abs. 4 GVGA vor.
Die Handlungsweise des Gerichtsvollziehers im vorliegenden Fall entspricht nicht § 68 GVGA.
Anja S.
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#3

27.11.2023, 12:23

Vielen lieben Dank. Das hilft mit sehr. Ich werde den GVZ gleich nochmal anschreiben und darauf hinweisen.
pitz
...wegen der Kekse hier
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#4

27.11.2023, 13:23

Anja S. hat geschrieben:
27.11.2023, 10:36
Ich weiß gerade nicht so richtig, was ich davon halten soll.

Wir sind Gläubiger. Der GVZ vereinbart mit unserer Schuldnerin einen Tilgungsplan.
Dann kommt aber nur die Hälfte vom Geld. Auf Nachfrage teilt uns der GVZ mit, die Schuldnerin könne derzeit nur 50 € Raten zahlen.
Dann bekomme ich eine E-Mail von der Schuldnerin mit den tatsächlich gezahlten Beträgen und bitten den GVZ um Klärung was da los ist...
Jetzt hat der unseren Tilgungsplan nicht beachtet und die Zahlungen der Schuldnerin mit einem anderen Verfahren gequotelt bzw. die letzte Zahlung sogar direkt an das andere Verfahren gezahlt.

Das geht doch nicht! Darf der das so einfach machen?

Ich bin echt gerade stinksauer.
Im zweiten Screenshot sind noch einen Menge personenbezogener Daten zu lesen (u.a. Rubrum, gerichtl. AZ, Nachname GVZ (?), Kontakt- und Bankdaten eurer (?) Kanzlei,...) - das solltest du mal ändern. :augenreib
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