Örtliche Zuständigkeit Vollstreckungsgericht bei Pfüb
Verfasst: 23.11.2023, 19:13
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Für unsere Mandantin soll ich bei deren ehemaligen Arbeitgeber pfänden. Hier haben wir ein Konto, weshalb wir einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt haben. Da die Firma ihre Anschrift in Frankfurt hat, beantragten wir den PfÜb in Frankfurt. Dieses ist nun der Meinung, es sei aus folgenden Gründen örtlich nicht zuständig:
Das Gericht meint, die Firma sei nicht im dortigen Handelsregister eingetragen. Soweit stimmt das. Die Firma ist im Handelsregister von Köln eingetragen. Dort steht auch unter Sitz Köln, allerdings ohne Adresse. Weiter steht im HR die Geschäftsadresse in Frankfurt. Die Frankfurter Adresse steht auch im Impressum auf der Internetseite, stand so im Arbeitsvertrag und den Gehaltsabrechnungen. Es gibt diese Firma nicht in Köln. Das wurde dem Gericht so mitgeteilt, aber das interessiert die dort nicht.
Ich habe jetzt folgendes herausgefunden:
Ursprünglich hieß die Firma ganz anders und hatte ihren Sitz in Essen. Sie wurde dann irgendwann verkauft und die Geschäftsadresse in Frankfurt angegeben. Allerdings steht in der Urkunde des Notars, dass der Satzungssitz der Gesellschaft immer noch Köln ist. Muss ich meinen Antrag deshalb an das Gericht in Köln verweisen lassen? Obwohl dort gar nichts ist? Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass Köln mir dann auch schreibt, dass sie dort nicht zuständig sind.
Hat jemand eine Idee?
ich habe folgendes Problem:
Für unsere Mandantin soll ich bei deren ehemaligen Arbeitgeber pfänden. Hier haben wir ein Konto, weshalb wir einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt haben. Da die Firma ihre Anschrift in Frankfurt hat, beantragten wir den PfÜb in Frankfurt. Dieses ist nun der Meinung, es sei aus folgenden Gründen örtlich nicht zuständig:
Das Gericht meint, die Firma sei nicht im dortigen Handelsregister eingetragen. Soweit stimmt das. Die Firma ist im Handelsregister von Köln eingetragen. Dort steht auch unter Sitz Köln, allerdings ohne Adresse. Weiter steht im HR die Geschäftsadresse in Frankfurt. Die Frankfurter Adresse steht auch im Impressum auf der Internetseite, stand so im Arbeitsvertrag und den Gehaltsabrechnungen. Es gibt diese Firma nicht in Köln. Das wurde dem Gericht so mitgeteilt, aber das interessiert die dort nicht.
Ich habe jetzt folgendes herausgefunden:
Ursprünglich hieß die Firma ganz anders und hatte ihren Sitz in Essen. Sie wurde dann irgendwann verkauft und die Geschäftsadresse in Frankfurt angegeben. Allerdings steht in der Urkunde des Notars, dass der Satzungssitz der Gesellschaft immer noch Köln ist. Muss ich meinen Antrag deshalb an das Gericht in Köln verweisen lassen? Obwohl dort gar nichts ist? Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass Köln mir dann auch schreibt, dass sie dort nicht zuständig sind.
Hat jemand eine Idee?