Titel "vergessen" beim ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AnnemarieK
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#1

23.11.2023, 08:22

Guten Morgen,

ich habe einen Vollstreckungsauftrag erstellt und dabei vergessesn, einen Titel zu erwähnen.

Es liegt eine vollstreckbare Ausfertigung des Kfb sowie des Vergleichsbeschlusses vor. In dem Auftrag habe ich den Kfb erwähnt und beigefügt. Muss ich für den Vergleichsbeschluss nun einen neuen Auftrag erstellen?

Danke für eure Rückmeldung.

Gruß Anne
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#2

23.11.2023, 08:37

Hallo Anne,

wenn Du den Vergleichsbeschluss nicht erwähnt und nicht beigefügt hast, dann gilt der Antrag nur über den anderen Titel.

Für den Vergleichsbeschluss müsstest Du in der Tat einen neuen Auftrag stellen. Hast Du nur vergessen ihn zu erwähnen, aber die Forderung aus diesem Titel genannt in der Forderungsaufstellung? Dann würde ich den GVZ anrufen und ihm den Sachverhalt schildern.

Manchmal ist es aber auch sinnvoll nicht gleich alle Titel zu vollstrecken, da, wenn man eh weiß, dass eher nichts zu holen ist, dass man dann weniger Kosten hat, da ja dann auch der Vollstreckungswert kleiner ist.

LG Sylvia
Liebe Grüße

Sylvia

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AnnemarieK
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#3

23.11.2023, 08:50

Hallo Sylvia,

leider habe ich den Vergleichsbeschluss komplett "unter den Tisch fallen" lassen. Was etwas ungünstig ist, denke ich.

In dem Vergleichsbeschluss geht es um die Kosten, die der Gegner unserem Mandanten zu erstatten hat (falsche Dachbauarbeiten) und im Kfb um unsere Gebühren und die GK-Kosten unseres Mandanten.

Andererseits stimmt es natürlich, was du sagst. Wenn wir mit dem VA schon keinen Blumentopf gewinnen, dann nützt uns der Vergleichsbeschluss ja auch eher wenig....
GVZ-Schickerin
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#4

23.11.2023, 09:25

Ja wenn die Vollstreckung aus dem KfB erfolgreich ist, dann kann man den anderen Auftrag ja sofort hinterherschieben. Meistens wird der dann auch gleich gezahlt. Die meisten wollen, sofern sie doch Kohle haben, keine eV abgeben und somit führen dann alle Anträge zum Erfolg.
Liebe Grüße

Sylvia

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paralegal6
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#5

23.11.2023, 13:30

ergibt sich denn aus deiner Gesamtforderungsaufstellung die Forderung? Ansonsten GVZ nett anrufen und fragen. Neuer AUftrag löst ja beim Gegner neue Kosten aus, die will man ja vermeiden
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