Zwangsversteigerung aus eingetragener Grundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1

22.11.2023, 09:34

Unser Schuldner ist hälftiger Miteigentümer eines Grundstücks.

Uns liegt eine vollstr. Ausf. einer notariellen Urkunde vor. Es handelt sich um eine Grundschuldbestellung zulasten des 1/2 Anteils unseres Schuldners zugunsten unseres Mdten. (brieflose Grundschuld über Summe XY). Diese Grundschuld wurde zugunsten unsers Mdten im Grundbuch eingetragen. Gleichzeitig hat der Schuldner die persönliche Haftung übernommen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Die Grundschuld war zu verzinsen. Zuvor gab es einen Darlehensvertrag, der nicht eingehalten wurde, so dass wir zunächst die Grundschuld gekündigt haben (die 6 Monate sind jetzt um). Parallel haben wir anderweitige ZV-Maßnahmen gegen den Schuldner in die Wege geleietet. Ein Teil wurde bezahlt, ein Teil ist noch offen, deshalb soll ich jetzt die Zwangsversteigerung in die Wege leiten.

Es gibt ja nun 2 Eigentümer des besagten Grundstücks. Unser Mdt. ist hälftiger Eigentümer eines Grundstückseigentumanteils Abt. I lfd. Nr. 2b). Die Grundschuld ist auch nur lastend auf dem Anteil Abt. 1 Nr. 2 b) eingetragen worden.

Mein Chef möchte, dass ich die Zwangsversteigerung beantragen.

Nun meine 1. Frage.

Kann ich die Zwangsversteigerung ohne Probleme beantragen, obwohl es da noch einen zweiten Eigentümer zu 1/2 gibt. Beantrage ich einfach nur die Versteigerung des hälftigen Grundstücksanteils unseres Schuldners mit dem üblichen Antrag?

Also z.B. mit diesem Text?

"Wegen der vorgenannten Ansprüche sowie wegen der Kosten dieses Verfahrens beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die Zwangsversteigerung des hälftigen Grundstückseigentumsanteils (Abt. I lfd. Nr. 2b) dieses Grundstückes anzuordnen."

Hat jemand bitte ein Muster für mich?

Frage 2:

Ich muss ja ein Forderungskonto beifügen. Kann ich dort auch die weiteren Zwangsvollstreckungskosten mit reinnehmen, die in der Parallelvollstreckung entstanden sind? Vollstreckungsgericht ist das Gericht, wo das Grundstück liegt?

Frage 3

Oder muss ich die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beantragen, weil das Grundstück 2 Personen gehört?

Wenn ja, habt ihr hier ein Muster für mich? Wie mache ich das insgesamt?

Ich habe einen Titel, dieser ist zugestellt, die Grundschuld wurde gekündigt. Ich kann loslegen. Ach, und muss ich im Antrag erwähnen, dass ich aus der Grundschuld heraus versteigern will und dass die Grundschuld bereits gekündigt wurde? Oder reicht der übliche Antrag.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Ganz lieben Dank
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paralegal6
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#2

22.11.2023, 11:05

https://www.teilungsversteigerung-bunde ... steigerung
Kenne das nur mit SichHyp. Ob es aus Grundschuld anders ist weiss ich leider nicht
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acilegna
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#3

23.11.2023, 07:22

Huhu

Vielen lieben Dank.

Das hat schon um Einiges geholfen, allerdings weiß ich immer noch nicht, was ich wirklich machen muss. Wie das in der Regel gehandhabt wird.

Muss ich als Erstes einen Pfüb beantragen oder kann ich gleich einen Antrag zwecks Anordnung der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an dem Grundbuch stellen. Wenn ja, habt ihr hierfür ein Muster?

Als Eigentümer im Grundbuch sind zwei Personen je zu 1/2 eingetragen. Einer dieser Personen ist unser Schuldner. Der andere nicht. Die Grundschuld wurde mit notarieller Urkunde zwischen Gläubiger und Schuldner nur für unseren Mandanten eingetragen.

Und falls ich ich vorher einen Pfüb machen müsste, wie lautet der Anspruchstext und wer ist mein Drittschuldner.

Sorry. Ich möchte nichts falsch machen. Ich hoffe, jemand macht das vielleicht regelmäßig. Ich kenne mich leider überhaupt nicht mit Vollstreckungen von Grundstücksangelegenheiten aus und mir fehlt auch das notarielle Hintergrundwissen. :wirr Ich muss mich da einarbeiten....es hilft nichts. Ich hoffe, so auf Hilfe.
Maximus
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#4

24.11.2023, 11:25

Wie sind die Eigentumsverhältnisse lt. Grundbuch?
Hat jeder vom ganzen 1/2 in Bruchteilseigentum?

Da kannst Du nur den Bruchteil versteigern lassen, wobei das je nach Objekt keinen Sinn macht, weil niemand einen Bruchteil erwerben möchte.

Also erst sollte man gucken, ob man irgendwie anders zu Geld kommt, wenn das nicht geht, den 2. Eigentümer fragen, ob der die Forderung kaufen möchte...

Und wenn gar nichts anderes geht, die Zwangsversteigerung.

Man muss aber auch den Punkt beachten, ob ein Erlös überhaupt die Förderung decken kann.
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