Wiederaufnahme ZV
Verfasst: 15.11.2023, 13:10
Hallo ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem bzw. stehe ich vermutlich einfach auf dem Schlauch.
Folgende Situation: wir haben im Namen unserer Mandantschaft, einer Autovermietung, Klage gegen den Gegner erhoben. Dieser wollte bei unserer Mandantschaft ein Fahrzeug erwerben und hat einen Kaufvertrag über eine sehr hohe Summe unterzeichnet. Das Fahrzeug wurde nie an den Beklagten übergeben, da dieser keinen Abholtermin vereinbart hat. Sodann erging Versäumnisurteil & KFB.
Wir haben dann die Vollstreckung angedroht, woraufhin der Gegner nicht reagierte. Sodann wurde die ZV mittels Vollstreckungsauftrag eingeleitet. Die GVin hat uns dann eine Vermögensauskunft übersandt, laut der der Schuldner ein sehr geringes Einkommen von 900€ monatlich hat, keine Vermögensgegenstände vorhanden usw. Folglich haben wir einen Strafantrag gegen den Schuldner gestellt, weil er trotz Zahlungsunfähigkeit diesen Kaufvertrag unterzeichnet hat. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels Tatnachweises eingestellt. Wir haben dann nochmal einen Vollstreckungsauftrag (mit Einholung Drittauskünfte) gestellt. Es konnte kein Arbeitgeber ermittelt werden, das Auskunftsersuchen beim KBA führte zu keinem Ergebnis. Wir haben zumindest ein paar Bankkonten ermitteln können. Bevor wir einen PfÜB beantragt haben hat sich der Schuldner gemeldet und einen Ratenzahlungsvorschlag gemacht. Demnach zahlt er einen Gesamtbetrag von 15.000€ in monatlichen Raten ab. Die Ratenzahlungsvereinbarung wurde vom Schuldner unterzeichnet. Die ZV haben wir ruhend gestellt. Nachdem die GVin dann 3 Monate von uns nichts mehr gehört hat, hat sie uns die Vollstreckungsunterlagen zurückgesandt.
Nun hat der Schuldner natürlich keine einzige Rate gezahlt. Ich weiß nun nicht, wie ich am Besten in der Sache weiter mache. Ich hätte gedacht, dass ich einen PfÜB beantrage und die Konten pfände, allerdings denke ich nicht, dass das Erfolgsaussichten hat. Habt ihr einen Rat?
ich habe ein kleines Problem bzw. stehe ich vermutlich einfach auf dem Schlauch.
Folgende Situation: wir haben im Namen unserer Mandantschaft, einer Autovermietung, Klage gegen den Gegner erhoben. Dieser wollte bei unserer Mandantschaft ein Fahrzeug erwerben und hat einen Kaufvertrag über eine sehr hohe Summe unterzeichnet. Das Fahrzeug wurde nie an den Beklagten übergeben, da dieser keinen Abholtermin vereinbart hat. Sodann erging Versäumnisurteil & KFB.
Wir haben dann die Vollstreckung angedroht, woraufhin der Gegner nicht reagierte. Sodann wurde die ZV mittels Vollstreckungsauftrag eingeleitet. Die GVin hat uns dann eine Vermögensauskunft übersandt, laut der der Schuldner ein sehr geringes Einkommen von 900€ monatlich hat, keine Vermögensgegenstände vorhanden usw. Folglich haben wir einen Strafantrag gegen den Schuldner gestellt, weil er trotz Zahlungsunfähigkeit diesen Kaufvertrag unterzeichnet hat. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels Tatnachweises eingestellt. Wir haben dann nochmal einen Vollstreckungsauftrag (mit Einholung Drittauskünfte) gestellt. Es konnte kein Arbeitgeber ermittelt werden, das Auskunftsersuchen beim KBA führte zu keinem Ergebnis. Wir haben zumindest ein paar Bankkonten ermitteln können. Bevor wir einen PfÜB beantragt haben hat sich der Schuldner gemeldet und einen Ratenzahlungsvorschlag gemacht. Demnach zahlt er einen Gesamtbetrag von 15.000€ in monatlichen Raten ab. Die Ratenzahlungsvereinbarung wurde vom Schuldner unterzeichnet. Die ZV haben wir ruhend gestellt. Nachdem die GVin dann 3 Monate von uns nichts mehr gehört hat, hat sie uns die Vollstreckungsunterlagen zurückgesandt.
Nun hat der Schuldner natürlich keine einzige Rate gezahlt. Ich weiß nun nicht, wie ich am Besten in der Sache weiter mache. Ich hätte gedacht, dass ich einen PfÜB beantrage und die Konten pfände, allerdings denke ich nicht, dass das Erfolgsaussichten hat. Habt ihr einen Rat?