Wiederaufnahme ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bthr166
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#1

15.11.2023, 13:10

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem bzw. stehe ich vermutlich einfach auf dem Schlauch.

Folgende Situation: wir haben im Namen unserer Mandantschaft, einer Autovermietung, Klage gegen den Gegner erhoben. Dieser wollte bei unserer Mandantschaft ein Fahrzeug erwerben und hat einen Kaufvertrag über eine sehr hohe Summe unterzeichnet. Das Fahrzeug wurde nie an den Beklagten übergeben, da dieser keinen Abholtermin vereinbart hat. Sodann erging Versäumnisurteil & KFB.
Wir haben dann die Vollstreckung angedroht, woraufhin der Gegner nicht reagierte. Sodann wurde die ZV mittels Vollstreckungsauftrag eingeleitet. Die GVin hat uns dann eine Vermögensauskunft übersandt, laut der der Schuldner ein sehr geringes Einkommen von 900€ monatlich hat, keine Vermögensgegenstände vorhanden usw. Folglich haben wir einen Strafantrag gegen den Schuldner gestellt, weil er trotz Zahlungsunfähigkeit diesen Kaufvertrag unterzeichnet hat. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels Tatnachweises eingestellt. Wir haben dann nochmal einen Vollstreckungsauftrag (mit Einholung Drittauskünfte) gestellt. Es konnte kein Arbeitgeber ermittelt werden, das Auskunftsersuchen beim KBA führte zu keinem Ergebnis. Wir haben zumindest ein paar Bankkonten ermitteln können. Bevor wir einen PfÜB beantragt haben hat sich der Schuldner gemeldet und einen Ratenzahlungsvorschlag gemacht. Demnach zahlt er einen Gesamtbetrag von 15.000€ in monatlichen Raten ab. Die Ratenzahlungsvereinbarung wurde vom Schuldner unterzeichnet. Die ZV haben wir ruhend gestellt. Nachdem die GVin dann 3 Monate von uns nichts mehr gehört hat, hat sie uns die Vollstreckungsunterlagen zurückgesandt.
Nun hat der Schuldner natürlich keine einzige Rate gezahlt. Ich weiß nun nicht, wie ich am Besten in der Sache weiter mache. Ich hätte gedacht, dass ich einen PfÜB beantrage und die Konten pfände, allerdings denke ich nicht, dass das Erfolgsaussichten hat. Habt ihr einen Rat?
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Adora Belle
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#2

15.11.2023, 13:49

Was genau wurde da ausgeurteilt? Ihr könnt doch höchstens einen Anspruch Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs haben?
Bthr166
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#3

15.11.2023, 14:11

Das hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen.. Ausgeurteilt wurde, dass der Beklagte den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkws zu zahlen hat.
Unsere Mandantschaft hat den Pkw nun aber anderweitig verkauft. Ich denke, dadurch kann ich mit dem Versäumnisurteil fast nicht mehr vollstrecken. Vielleicht mit der Ratenzahlungsvereinbarung? Vermutlich nicht oder?
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#4

15.11.2023, 14:19

Fast nicht mehr? Na du bist lustig. Ist das Satire? Ohne Gegenleistung hat die Mandantschaft doch gar keinen Anspruch. Wie kann man denn glauben, man könnte einen Kaufpreis einfordern für einen Gegenstand, den man gar nicht mehr zu liefern in der Lage ist.
Bthr166
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#5

15.11.2023, 14:28

Das „fast“ war vielleicht ein bisschen unpassend. Trotzdem finde ich es auch sehr schade dass ich mich an ein Forum wende, weil ich mich OFFENSICHTLICH nicht top im Recht auskenne und dann so einen Kommentar abbekomme. Da kann ich auf die Hilfe echt verzichten!
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#6

15.11.2023, 14:53

Das geht doch nicht gegen Dich, sondern ich wunder mich über den Gläubiger und besonders über Deine Chefs. Wie konnte da überhaupt vollstreckt werden? Bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung muss doch die Gegenleistung angeboten werden. Die Abwicklung des Mandats liegt ja hoffentlich nicht allein in Deinen Händen.
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#7

15.11.2023, 16:00

Erstmal wozu Drittauakünfte wenn in der Vak nicht angegeben ist, dass er arbeitet? Schonmal sinnlos Geld ausgegeben mMn. Mit dem Urteil hätte der Gvz auch eigentlich nicht tätig werden dürfen. Und das Kfz ist veräussert, also Frage eh überflüssig. (Bitte auf den Ton achten lieber TS)
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#8

16.11.2023, 09:33

Aber da ist noch ein KFB. :mrgreen:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#9

16.11.2023, 12:18

ja aber da ist die Hauptforderung ja nicht so hoch dass der Schuldner jahrelang abzahlt, da ja die 15 tsd Hauptforderung wegfällt, also wird die Ratenhöhe passen und die Frage ist nach wie vor überflüssig
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