Umschreibung VB | Sicherungshypothek | ET zu 3 verstorben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flower94
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#1

14.11.2023, 15:26

:moin zusammen,

dies ist mein erster Beitrag; extra hierfür habe ich mir einen Account erstellt... Denn meine Bekannten, wo man sich so untereinander hilft, und ich wissen absolut nicht weiter.

Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Im Forum habe ich leider keinen ähnlichen Beitrag finden können.

Zu aller erst bin ich angestellt bei der Behörde und vollziehe dort die Beitreibung als ReNo. Sprich, hier ist kein Rechtsanwalt oder Notar, an den ich mich wenden könnte.


Wir haben folgenden Fall:

Im Grundbuch sind drei Eigentümer zu je 1/3 Anteil eingetragen.
Eigentümer 1 und 3 sind verstorben.

In Abteilung III des Grundbuches ist "nur lastend auf dem Anteil Abt. I Nr. 3.3" eine Sicherungshypothek über die von uns erwirkten Vollstreckungsbescheide eingetragen. Der Eigentümer / Schuldner ist im Jahr 2022 verstorben. Seither ist keine Änderung im Grundbuch vorgenommen worden. Unsere Sicherungshypothek steht an letzter Stelle.

Ich habe aufgrund des Versterbens des Eigentümers zu 3. den Auftrag, die Titel für die Sicherungshypothek auf den noch lebenden Eigentümer zu 2. umzuschreiben. :kopfkratz

Allerdings habe ich dabei irgendwie kein gutes Gefühl... Zumal, weil bereits eine Sicherungshypothek eingetragen ist und, weil ich gar nicht Kenntnis über die Erben des Eigentümers zu 3. habe.

Frage 1:
Ist eine Titelumschreibung bei einer bereits eingetragenen Sicherungshypthek notwendig? Denn der Erbe würde doch auch die Schulden erben.

Frage 2:
Kann man einfach pauschal sagen, dass die Sicherungshypothek auf den noch lebenden Eigentümer zu 2. übertragen wird?

Diesen Fall habe ich nun seit April 2023 auf dem Tisch und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich denke, dass die Lösung recht simpel sein könnte...

Hat da jemand von euch einen Rat, wie ich nun weiter verfahren muss?

Schöne Grüße

Flower94
"Wenn heute wieder der Gerichtsvollzieher kommt, wirst Du ihm hoffentlich die Zähne zeigen."
- "Lieber nicht! Sonst nimmt er die auch noch mit!"

(Verfasser unbekannt)
:huch
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