ZV - aber wie am besten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Neulinger
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#1

14.11.2023, 15:21

Hallo zusammen,

ich bin Neuling auf dem Gebiet und bisher hat eigentlich die dritte Mahnung oder ein Teilzahlungsvertrag bzw. ein Mahnbescheid (MB) immer gereicht, dass der Schuldner (immer überall m, w, d!) bezahlt hat. Nun müssen doch einige ZVs beantragt werden. Den 1. Antrag (ZVA) habe ich selbst ausgefüllt und mit einem Begleitschreiben an die zuständige GVZin versehen. Bevor ich den 2. ausfülle, hoffe ich hier vielleicht noch ein paar Tipps zu bekommen.

1. Es wird wohl so mind. 2-4 Wochen dauern bis eine Antwort von dem jeweiligen GV (überall immer m, w, d!) kommt oder gibt es da sowas wie eine Eingangsbestätigung?
2. Ich hab das alles eh per Einschreiben verschickt, da der Vollstreckungsbescheid mitgeschickt werden muss. Ist das übertrieben?
3. Wie halte ich die Kosten allgemein gering für uns, wenn der Schuldner (m, w, d) doch nicht zahlt?
4. Im Hinweisblatt steht nichts zu Modul G "Gütliche Erledigung, Zahlungsvereinbarung (§ 802b ZPO)" und ich habe auch nichts hier im Forum gefunden:
Generell würde ich als Laie und netter (dummer) Mensch ja eine gütliche Erledigung vorziehen und hab das im 1. Antrag auch angekreuzt... Stelle aber nun nach Recherche hier fest, dass das vom ZV berechnet wird/werden kann. Was meinen die Profis dazu? Wann hat das Sinn den Haken bei "Der Vollstreckungsauftrag beschränkt sich auf die gütliche Erledigung." zu setzen? Oder einer Ratenzahlung (bei Forderungen von 100 oder weniger EUR) zuzustimmen, wenn außer "Kann nicht zahlen" keine Reaktion vom Schuldner kam auf meine Bemühungen, das ohne MB zu lösen. Bonität wurde vorab überprüft, die ist Risikoklasse 1, sehr gut oder maximal 3.
5. Bringt das Buch für Laien was: "Zwangsvollstreckung für Anfänger Taschenbuch – 9. Oktober 2023 von Benno Heussen (Autor), Maximilian Damm (Bearbeitung), 49,00 € ?
6. Sonst noch ein Tipp? :nachdenk

Danke fürs Lesen und Antworten.

:thx vorab schon mal für Eure Hilfe!!

Neulinger
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paralegal6
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#2

20.11.2023, 22:06

1) nein es kommt keine Eingangsbestätigung
4) natürlich kostet gütliche Einigung Gebühren
Gütliche Einigung ist die Ratenzahlung
5) ja das ist gut

Gibts bei dir in der Firma keinen der sich auskennt? Anscheinend ist ja schon alles an den Gerichtsvollzieher verschickt, die Kosten also ausgelöst
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Pitt
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#3

21.11.2023, 07:22

2) Das kann jeder halten, wie er mag.
3) Die Kosten der ZV kann man eigentlich nur gering halten, wenn man schon vor der ZV aktuelle und genaue Informationen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen hat und direkt pfänden kann. Die hat man im Normalfall aber nicht. Um die zu bekommen, entstehen dann bereits Kosten. Neben den Kosten spielt ja auch der Zeitfaktor eine Rolle. Beantragt man einzelne Maßnahmen nacheinander oder parallel? Besteht die Gefahr einer Insolvenz oder
des Untertauchens, wenn zuviel Zeit ins Land geht. Die 2-4 Wochen, die von Dir bzgl. GVZ angegeben werden, sind m.E. sehr optimistisch. Hatte hier zuletzt ZV-Auftrag, wo der Termin zur VAK-Abnahme 3 Monate nach Antragstellung angesetzt wurde.
Gute ZV-Seminare für Einsteiger gibt es z.B. von Engler, Zorn, wenn es fortgeschrittener sein soll, Jungbauer und Mock.
Manuel
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#4

21.11.2023, 08:05

Wegen der Minimierung von ZV-Kosten:

Wenn die Forderung 5 oder 10 T€ beträgt, dann vielleicht im ZV-Auftrag an den Gvz. nur wegen einer Teilforderung vollstrecken, zum Beispiel 2.000 Euro. Wenn Geld kommt, wegen der Restforderung einen neuen Auftrag nachschieben oder die ZV entsprechend erweitern. Beim Pfüb würde ich tendenziell immer wegen der Gesamtforderung vollstrecken, sofern es nicht 50T€ aufwärts sind o.ä..

Dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit, im Vorwege zu recherchieren, ob ein Schuldner bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Wenn dem so sein sollte, dann kann man sich ja überlegen, ob überhaupt noch vollstreckt wird oder dem Schuldner erst mal ein Ratenzahlungsvergleich (o.ä.) angeboten wird.
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#5

21.11.2023, 08:58

Manuel, im Text geht es um Forderungen <100€
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