Titel an Rechtsnachfolger Schweiz zustellen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

08.11.2023, 08:35

Guten morgen, ich habe hier eine Sache auf den Tisch wo ich nicht weiterkomme. Wir haben einen Titel (Zahlungsurteil). Gläubigerin ist Frau S., der Schuldner Herr S. Herr S. hat ein Haus.
Frau S. ist gestorben und ihre beiden Töchter (unsere Mandantinnen) sind Rechtsnachfolger geworden. Herr S. ist auch gestorben und sein Bruder ist Rechtsnachfolger geworden.
Wir haben auf das Haus des Herrn S. (nach dessen Tod) eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen, haben aber leider nicht daran gedacht, den Titel an den Rechtsnachfolger des Herrn S. (den Bruder) zuzustellen. Der Anwalt des Bruders hat nun Beschwerde eingelegt und wir müssen nun die Zwangssicherungshypthek löschen lassen wenn wir eine Zustellung nicht nachweisen können (was wir auch nicht können).

1. Wie stelle ich denn jetzt den Titel nebst Rechtsnachfolger an den Bruder, der in der Schweiz wohnt zu?
2. Die Löschungsbewilligung die wir nun beantragen müssen, reicht das einfach wenn man das dem Gericht schreibt, also in der Art: beantragen wir die Löschung der Zwangssicherungshypothek?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3282
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

08.11.2023, 09:39

Zur Zustellung in der Schweiz gibt es hier Informationen:
https://www.ir-online.nrw.de/land.jsp?id=229#inhalt

Für die Löschung der Zwangssicherungshypothek benötigst Du eine mit Unterschriftsbeglaubigung versehene Löschungsbewilligung. Die Löschungsbewilligung wird dann dem Grundstückseigentümer ausgehändigt und er muss die Löschung selbst beantragen.
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

08.11.2023, 11:10

Danke Pitt, die Seite habe ich zwischenzeitlich auch gefunden. Wenn ich das richtig verstehe, muss man die Zustellung über eine schweizerische Behörde beantragen mittels eines Formulars.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Antworten