Überzahlung durch GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samsara
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#1

03.11.2023, 09:00

Guten Morgen zusammen,

mich würde mal interessieren, wie Ihr mit geringen Überzahlungen umgeht. Es kommt relativ häufig vor, dass ich aufgrund eines ZV-Auftrages zu viel Geld vom GV erhalte. Meist handelt es sich um Beträge bis EUR 3,00. Was mach Ihr mit solchen Überzahlungen? Als Zinsen verbuchen? An den Schuldner auszahlen? Bislang lasse ich die Überzahlung immer an den Schuldner überweisen, was natürlich ein Aufwand ist.
Oliverreinhardt2
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#2

03.11.2023, 09:06

Guten Morgen,

wir nehmen Kontakt zum GVZ auf, wenn wir keine plausible Erklärung bekommen, dann überweisen wir es an den Schuldner mit einem Anschreiben diesbezüglich.
...jaaa, es kostet viel Zeit, was ärgerlich ist :motz
Aber behalten dürfen wir es leider nicht :(
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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icerose
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#3

06.11.2023, 09:21

Guten Morgen,
ich zahle an den Gläubiger aus, weise darauf hin, dass Betrag X zuviel ist und ggf. zurückgezahlt werden muss. Kommt bei mir aber fast nie vor. Und sollten wir selbst der Gläubiger sein, dann gehen solche Minibeträge mit in die Zinsen.

Ich hatte das schon mal bei einem Pfüb (Konto), da haben Schuldner und Bank gezahlt. Da hab ich den Überschuss auf das zuvor gepfändete Konto zurückgezahlt (mit Hinweis auf Überzahlung).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
samsara
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#4

07.11.2023, 13:02

Wieder mal knapp EUR 2,00 zu viel erhalten :pfeif
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icerose
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#5

08.11.2023, 08:45

Das kann man meiner Meinung nach echt auf Zinsen buchen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
pitz
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#6

08.11.2023, 09:06

Derartige Überzahlungen dürften mE (häufig) auch aus der Zinsberechnung resultieren, wenn als "Puffer" die (erwarteten) Tage von Überweisung bis Gutschrift noch mit einbezogen werden.
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