Hallo,
sorry, - bislang bearbeite ich hauptsächlich B2C-Forderungen, wo die Frage nach dem Sitz des Schuldners eindeutig ist. Jetzt habe ich einen VB zu vollstrecken, bzw. einen Gerichtsvollzieher für eine GmbH zu beauftragen. Die GmbH sitzt in Hamburg, der Geschäftsführer in Erlangen. Sehe ich es richtig, dass es GV in Hamburg zuständig ist und beauftragt werden muss?
Vielen Dank
BB
Wo soll der Gerichtsvollzieher pfänden?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Zuständig ist der GVZ am Sitz des Schuldners. Wenn dem Geschäftsführer die Vermögensauskunft abgenommen werden soll, bleibt der GVZ am Sitz des Schuldners zuständig. Im Wege der Rechtshilfe wird er dann einen GVZ am Wohnsitz des Geschäftsführer zwecks Durchführung hinzuziehen.