Zwangsvollstreckung bei sehr geringer Forderung unter 1 Euro

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mistral

#1

10.10.2023, 21:12

Hallo,

ein Schuldner hat bei unserem Mandanten noch 0,11 Euro Schulden.
Der Titel wurde noch nicht ganz bezahlt. Der Schuldner hat 0,11 Euro des Titels noch nicht bezahlt.

Unser Mandant will, dass wir nochmal eine neue Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner machen, bis auch diese 0,11 Euro bezahlt sind.

Ist eine Zwangsvollstreckung bei einer Restschuld von 0,11 Euro noch möglich?

Oder kann das für unseren Mandanten teuer werden, weil das irgendwie Schikane des Schuldners wäre?
Pitt
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#2

11.10.2023, 07:22

Bei Bagatellforderung ist vor der ZV zur Zahlung aufzufordern und zwar so, dass dem Schuldner keine zusätzlichen Kosten entstehen. Soviel zur Rechtslage.
Meine Meinung: In jeder Lebenslage sollte man überlegen, ob man wirklich jeden Auftrag blind ausführt, weil der Gegenüber das will. Nicht alles, was möglich ist, ist sinnvoll. Ich persönlich würde den Auftrag nicht ausführen, der könnte sich die 11 Cent bei mir abholen. Ressourcen in der Justiz sind begrenzt und mir ist zu wichtig für so einen Kindergartenkram.
samsara
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#3

11.10.2023, 07:59

Hier geht es doch nicht um die offene Restforderung, sondern darum, dass Euer Mandat dem Schuldner eine reinwürgen möchte. Dafür würde ich mich nicht instrumentalisieren lassen und würde die 11 Cent in ein Kuvert stecken und dem Mandaten schicken.
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#4

11.10.2023, 08:00

Also ich sehe das wie meine Vorrednerin. 0,11 € da sind die Kosten ja nachher höher als die Forderung. Wir machen das grundsätzlich nicht. Wenn noch solche Beträge offen sind, dann mahne ich, mahne auch mit der Fortführung der Zwangsvollstreckung, aber letztlich mache ich da dann gar nichts mehr, wenn der Schuldner sich nicht rührt. Wird dann ausgebucht. Man kann es auch übertreiben.
Liebe Grüße

Sylvia

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#5

11.10.2023, 08:49

Nach Sinn oder Unsinn wurde ja nicht gefragt, sondern ob es möglich ist. Und ja, es ist möglich. Also #2
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#6

11.10.2023, 09:47

resultieren die 11 Cent evtl. aus Zinsen oä? Also wenn der Schuldner rechtzeitig überwiesen hat, das Geld aber erst später bei euch einging zB gibt es keine Forderung. Ehe ich mich als RA zum Löffel mache würde ich das erst alles ausschließen. Eine Briefmarke kostet mich -85 Cent
ansonsten zum Thema erlaubt oder nicht: https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... ng-f113612 wurde da anders gesehen
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#7

11.10.2023, 10:05

zur Ergänzung hier noch eine Diskussion im Rechtspflegerforum zu dem Thema:
https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... igen-cent/
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#8

11.10.2023, 12:14

bei LTO habe ich auch was zu einer Klage über 1 Cent gelesen, finde den Beitrag aber grad nicht
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#9

11.10.2023, 12:30

@paralegal: Ich konnte bei LTO auch nur eine Klage über 19 Cent finden. Kläger war - Überraschung - ein Anwalt:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... g-19-cent/
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#10

11.10.2023, 13:32

es war aus 2014 meine ich, ein Anleger der Zins geltend machen wollte, war bei jurafakten:
https://www.instagram.com/p/CyEQwl4owdo/
andere Gerichte sehen das wieder anders
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... haberisch/
ich persönlich finde 1 €auch absolut unnütz. Gerichte haben genug zu tun. Einen wirtschaftlichen Schaden gibt es nicht :motz
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