Pfüb gegen Gesamtschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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powerlocke83
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#1

09.10.2023, 15:46

Hallo,

ich habe 3 Schulnder als Gesamtschuldner. Habe durch den Gerichtsvollzieher für 2 Schuldner Drittauskünfte erhalten. Habe daraufhin für jeden Schuldner einen Pfüb gemacht.

Nun erhalte ich vom Geircht folgende Monierung:

"Es stehen folgende Hindernisse entgegen:

Bitte trennen Sie die bisherigen Vollstreckungskosten nach den Schuldnern und machen diese in den jeweiligen Anträgen auf Erlass Pfüb geltend. Eine mehrfache Geltendmachung in den einzelnen Verfahren ist nicht möglich."

Ich habe 3 Forderungskonten mit dem identischen Inhalt.

Da es Gesamtschuldner sind, bin ich davon ausgegangen, dass auch jeder die Kosten des anderen trägt.

Wie handhabt ihr sowas? Kann ich mich auf § 788 Abs. 1 S. 3 berufen?

Viele Grüße
Powerlocke
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icerose
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#2

10.10.2023, 09:01

Guten Morgen,
damit durfte ich mich auch schon rumschlagen. Weise das Gericht bitte darauf hin, dass es GESAMT-Schuldner sind und damit nach § 788 Abs. 1 S. 3 zu verfahren ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
powerlocke83
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#3

10.10.2023, 09:42

Danke. Ich werd es einfach versuchen.
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