Vollstreckung aus Versäumnisbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Kopierprinzessin79
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 03.10.2023, 15:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

03.10.2023, 15:21

Hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag. Ich bin ziemlich verzweifelt, da ich bzw. wir als Kanzlei auf diesem Gebiet überhaupt gar keine Erfahrung haben. Folgender Fall liegt vor: Unsere Mandantin ist vom Antragsgegner geschieden. Obwohl beide in getrennten Wohnungen leben, weigert sich der Antragsgegner aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszuscheiden. Wir haben einen Antrag beim Amtsgericht gestellt, ein Versäumnisbeschluss ist ergangen. Die große Frage lautet jetzt: Was machen wir nun? Wir haben auf dem Gebiet der Zwangsvollsreckung leider gar keine Erfahrung. Schon mal jetzt vielen lieben Dank für Eure Rückmeldungen :wink2
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#2

11.10.2023, 15:15

Was ist denn in dem Versäumnisbeschluss beschlossen worden? So ist das schwierig zu beantworten...
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Kopierprinzessin79
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 03.10.2023, 15:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#3

11.10.2023, 15:37

sansibar hat geschrieben:
11.10.2023, 15:15
Was ist denn in dem Versäumnisbeschluss beschlossen worden? So ist das schwierig zu beantworten...
Es steht drinnen, dass der Antragsgegner dazu verpflichtet wird, an einer einvernehmlichen Erklärung gegenüber dem
Vermieter dergestalt mitzuwirken, dass das Mietverhältnis allein mit unserer Mandantin fortgesetzt wird. Er soll also
eine Zustimmung unterschreiben, dass er aus dem Mietvertrag ausscheidet.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

11.10.2023, 17:26

Ist der schon rechtskräftig? Kann ja noch RM eingelegt werden. Ansonsten ist es eine unvertretbare nach 888
Bild
Antworten