Vollstreckung aus Versäumnisbeschluss
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Hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag. Ich bin ziemlich verzweifelt, da ich bzw. wir als Kanzlei auf diesem Gebiet überhaupt gar keine Erfahrung haben. Folgender Fall liegt vor: Unsere Mandantin ist vom Antragsgegner geschieden. Obwohl beide in getrennten Wohnungen leben, weigert sich der Antragsgegner aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszuscheiden. Wir haben einen Antrag beim Amtsgericht gestellt, ein Versäumnisbeschluss ist ergangen. Die große Frage lautet jetzt: Was machen wir nun? Wir haben auf dem Gebiet der Zwangsvollsreckung leider gar keine Erfahrung. Schon mal jetzt vielen lieben Dank für Eure Rückmeldungen
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Es steht drinnen, dass der Antragsgegner dazu verpflichtet wird, an einer einvernehmlichen Erklärung gegenüber dem
Vermieter dergestalt mitzuwirken, dass das Mietverhältnis allein mit unserer Mandantin fortgesetzt wird. Er soll also
eine Zustimmung unterschreiben, dass er aus dem Mietvertrag ausscheidet.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ist der schon rechtskräftig? Kann ja noch RM eingelegt werden. Ansonsten ist es eine unvertretbare nach 888