Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mistral

#1

30.09.2023, 22:24

Hallo,

wir haben einen 16 Jahre alten Titel gegen einen Schuldner inklusive aller verjährten Zinsen zum Gerichtsvollzieher gegeben (Abnahme der Vermögensauskunft).
Auch die verjährten Zinsen haben wir vollstreckt.

Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner dann den Tipp gegeben, dass alle Zinsen, die älter als 3 Jahre sind, verjährt sind und dem Schuldner gesagt, dass er die Einrede der Verjährung erheben kann.

Das hat der Schuldner dann auch getan und der Gerichtsvollzieher hat nur die nicht verjährten Zinsen vollstreckt (letzte 3 Jahre).

Mir ist klar, dass der Gerichtsvollzieher nicht einfach bei der Abnahme der Vermögensauskunft auf die verjährten Zinsen verzichten darf, nur weil der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt.

Die Frage ist aber, ob der Gerichtsvollzieher dem Schuldner überhaupt den Tipp geben darf, dass die Zinsen verjährt sind und, dass der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben kann.

Ist das nicht eine verbotene Rechtsberatung durch den Gerichtsvollzieher, wodurch sich der Gerichtsvollzieher schadensersatzpflichtig macht?

Was sollten wir in diesem Fall tun?
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#2

02.10.2023, 07:29

mistral hat geschrieben:
30.09.2023, 22:24
Die Frage ist aber, ob der Gerichtsvollzieher dem Schuldner überhaupt den Tipp geben darf, dass die Zinsen verjährt sind und, dass der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben kann.
Woher wird die Erkenntnis der Rechtsberatung genommen?
Dies wird deinerseits nicht vorgetragen.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#3

02.10.2023, 07:36

mistral hat geschrieben:
30.09.2023, 22:24
Ist das nicht eine verbotene Rechtsberatung durch den Gerichtsvollzieher, wodurch sich der Gerichtsvollzieher schadensersatzpflichtig macht?
Was sollten wir in diesem Fall tun?
Diese Frage zielt auf eine Rechtsberatung im Forum ab :kopfkratz
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3020
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

02.10.2023, 10:24

Du wirst eh nicht nachweisen können, dass der Tipp vom GVZ kam, hätte der Schuldner auch einfach googeln können. Und dass die Zinsen verjährt sind ist ja unstreitig. Ärgerlich für den Schuldner, hätte dann aber zwischenzeitlich mal gemahnt werden müssen
Bild
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3020
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#5

02.10.2023, 10:37

PS: bei Schäden gibts Amtshaftung, GVZ selber bekommt man nicht. Da es aber Verjährt ist sehe ich keinen Schaden. Außerdem:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63512.html
Bild
mistral

#6

02.10.2023, 13:00

paralegal6 hat geschrieben:
02.10.2023, 10:24
Du wirst eh nicht nachweisen können, dass der Tipp vom GVZ kam, hätte der Schuldner auch einfach googeln können. Und dass die Zinsen verjährt sind ist ja unstreitig. Ärgerlich für den Schuldner, hätte dann aber zwischenzeitlich mal gemahnt werden müssen
Der Gerichtsvollzieher hat selber mündlich zugegeben, dass er dem Schuldner den Tipp gegeben hat, dass der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben kann, weil die Zinsen verjährt sind.

Die Frage ist nur, ob der Gerichtsvollzieher das darf oder ob der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine verbotene Rechtsberatung gegeben hat?
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#7

02.10.2023, 13:20

mistral hat geschrieben:
02.10.2023, 13:00
Der Gerichtsvollzieher hat selber mündlich zugegeben, dass er dem Schuldner den Tipp gegeben hat, dass der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben kann, weil die Zinsen verjährt sind.
Die Frage ist nur, ob der Gerichtsvollzieher das darf oder ob der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine verbotene Rechtsberatung gegeben hat?
Das wird schwierig "zu beweisen", da Telefonate nicht nachgewiesen werden können. Und ich denke nicht, dass der zuständige GVZ sich im Rahmen eines Amtshaftungsverfahrens entsprechend "angreifbar" machen lässt und "zugeben" wird, "ja, ich habe die Information / Tipp an den Vollstreckungsschuldner erteilt."
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#8

02.10.2023, 13:30

mistral hat geschrieben:
02.10.2023, 13:00
Die Frage ist nur, ob der Gerichtsvollzieher das darf oder ob der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine verbotene Rechtsberatung gegeben hat?
Nein, das darf der GV nicht (ergibt sich aber aus den bisherigen Antworten). Er darf auch nicht die Einede erheben (darüber hab ich schon mit einem gestritten).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3020
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#9

02.10.2023, 13:42

https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... t--f135472 aber andererseit https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63512.html
Einrede muss der Schuldner erheben, direkt euch gegenüber
Bild
mistral

#10

02.10.2023, 14:42

paralegal6 hat geschrieben:
02.10.2023, 13:42
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... t--f135472 aber andererseit https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63512.html
Einrede muss der Schuldner erheben, direkt euch gegenüber
Danke.
Den Text bei www.iww.de kann ich nicht lesen. Kannst du den Text hier reinstellen?
Gesperrt