ZV aus notarieller Urkunde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gressi1904
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#1

28.09.2023, 08:28

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe.

ZV aus notariellen Urkunden wg. Grundstücken etc. ist so gar nicht meins.

Unser Mandant hat ein Grundstück gekauft und ist von diesem Kaufvertrag nun zurückgetreten. Aufgrund einer Klausel im Kaufvertrag hat ihm der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages ausgehändigt, weil der Verkäufer sich weigert die Anzahlung zu erstatten.

"Wegen des dinglichen Anspruchs aus der Hypothek unterwirft der Verkäufer den Grundbesitz der Zwangsvollstreckung in der Weise, dass diese gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig ist (800 Abs. 1 ZPO und bewilligt und beantragt die Eintragung der vorgenannten Sicherungshypothek samt dinglicher Unterwerfungsklausel im Grundbuch."


Diese ist auch eingetragen. Was mache ich jetzt mit der vollstreckbaren Urkunde? Erst einmal zustellen, wenn ich das richtig sehe. Dann Wartefrist von 2 Wochen. Kann ich denn daraus "ganz normal" vollstrecken, sprich kann ich sofort ein Zahlungsverbot (dafür braucht es ja weder Zustellung noch Wartefrist) ausbringen?

Oh Mann, meine ZV-Zeit ist lange vorbei und wie gesagt, alles war mit Grundstücken zu tun hat so gar nicht meins.

Jemand Ahnung?

Vielen lieben Dank!!

Nicole
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