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Vergütungsbeschluss Betreuer

Verfasst: 26.09.2023, 17:01
von LuisaJL
Hallo :wink2,

ich habe hier einen Beschluss vorliegen, mit welchem unserem Mandanten (Betreuer) eine Vergütung aus dem Nachlass seines verstorbenen Betreuten festgesetzt wird. Kann ich hiervon eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen?

Im Rubrum sind lediglich der Erblasser sowie sein Betreuer angegeben. Der Nachlasspfleger wurde als Vertreter der Erben angehört und hat sein Einverständnis abgegeben. Eine Zahlung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Wäre der Titel überhaupt vollstreckungsfähig?

Liebe Grüße an euch

Re: Vergütungsbeschluss Betreuer

Verfasst: 27.09.2023, 07:59
von Oliverreinhardt2
Guten Morgen,

hilft dir das, Rn. 1700 weiter?

:wink2

Re: Vergütungsbeschluss Betreuer

Verfasst: 27.09.2023, 08:33
von paralegal6
Hat er als Betreuer keine Kontovollmacht mehr oder erlischt die Betreuung mit dem Tod? Fürchte ja😑Ansonsten müsste doch der Nachlassverwalter die Erben anschreiben zwecks Zahlung vielleicht?
viewtopic.php?f=125&t=97384&p=2091405&h ... r#p2091405

Re: Vergütungsbeschluss Betreuer

Verfasst: 27.09.2023, 10:36
von Tigerle
paralegal6 hat geschrieben:
27.09.2023, 08:33
Hat er als Betreuer keine Kontovollmacht mehr oder erlischt die Betreuung mit dem Tod? Fürchte ja😑Ansonsten müsste doch der Nachlassverwalter die Erben anschreiben zwecks Zahlung vielleicht?
viewtopic.php?f=125&t=97384&p=2091405&h ... r#p2091405
Eine Betreuung erlischt automatisch mit dem Tod

Re: Vergütungsbeschluss Betreuer

Verfasst: 27.09.2023, 17:32
von paralegal6
Ja, hatte ich befürchtet, daher der Rest.
Sind dir die Erben namentlich bekannt?

Re: Vergütungsbeschluss Betreuer

Verfasst: 28.09.2023, 13:04
von Manuel
LuisaJL hat geschrieben:
26.09.2023, 17:01
Hallo :wink2,

ich habe hier einen Beschluss vorliegen, mit welchem unserem Mandanten (Betreuer) eine Vergütung aus dem Nachlass seines verstorbenen Betreuten festgesetzt wird. Kann ich hiervon eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen?

Im Rubrum sind lediglich der Erblasser sowie sein Betreuer angegeben. Der Nachlasspfleger wurde als Vertreter der Erben angehört und hat sein Einverständnis abgegeben. Eine Zahlung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Wäre der Titel überhaupt vollstreckungsfähig?

Liebe Grüße an euch
Hallo,

ich habe hier gerade einen ähnlich gelagerten Sachverhalt. Da mir auch nicht so ganz klar wie das funktioniert, habe ich das Betreuungsgericht um (Mit-)Hilfe gebeten und folgenden Schriftsatz eingereicht:

Geschäfts-Nr.: ....XVII ...

Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Betreuungsverfahren
....., geb. am ..., verstorben am ....

nehme ich Bezug auf den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 00.08.2023 und bitte das Gericht höflich um Mithilfe zu folgendem Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 00.08.2023 wurde die Vergütung gegen den Nachlass vertreten durch den Erben (Ehemann) festgesetzt. Dieser hat auf eine schriftliche Anforderung nicht reagiert und auch Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind unbeantwortet geblieben.

Handelt es sich bei dem Beschluss um einen Kostenfestsetzungsbeschluss der vollstreckbar gegen Herrn .... (Ehemann) ist und kann ich beim hiesigen Gericht insoweit eine vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellungsklausel beantragen?

Wenn dem so ist, dann wird ein entsprechender Antrag gestellt.

Diese Woche habe ich darauf eine vollstreckbare Ausfertigung eines Beschlusses (bereits mit Zustellungsklausel) - also einen vollstreckbaren Titel mit dem ich sofort loslegen kann - vom Betreuungsgericht zum Betreuungsaktenzeichen erhalten in dem beschlossen wurde, dass dem Betreuer für seine Tätigkeit in der Zeit vom..... bis .... gegen den Nachlass, vertreten durch den Erben .... (Ehemann) eine Vergütung in Höhe von ... festgesetzt wird.

Daraus werde ich jetzt vollstrecken. Dir viel Erfolg.

Re: Vergütungsbeschluss Betreuer

Verfasst: 28.09.2023, 13:16
von Oliverreinhardt2
Manuel hat geschrieben:
28.09.2023, 13:04
LuisaJL hat geschrieben:
26.09.2023, 17:01
Hallo :wink2,

ich habe hier einen Beschluss vorliegen, mit welchem unserem Mandanten (Betreuer) eine Vergütung aus dem Nachlass seines verstorbenen Betreuten festgesetzt wird. Kann ich hiervon eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen?

Im Rubrum sind lediglich der Erblasser sowie sein Betreuer angegeben. Der Nachlasspfleger wurde als Vertreter der Erben angehört und hat sein Einverständnis abgegeben. Eine Zahlung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Wäre der Titel überhaupt vollstreckungsfähig?

Liebe Grüße an euch
Hallo,

ich habe hier gerade einen ähnlich gelagerten Sachverhalt. Da mir auch nicht so ganz klar wie das funktioniert, habe ich das Betreuungsgericht um (Mit-)Hilfe gebeten und folgenden Schriftsatz eingereicht:

Geschäfts-Nr.: ....XVII ...

Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Betreuungsverfahren
....., geb. am ..., verstorben am ....

nehme ich Bezug auf den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 00.08.2023 und bitte das Gericht höflich um Mithilfe zu folgendem Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 00.08.2023 wurde die Vergütung gegen den Nachlass vertreten durch den Erben (Ehemann) festgesetzt. Dieser hat auf eine schriftliche Anforderung nicht reagiert und auch Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind unbeantwortet geblieben.

Handelt es sich bei dem Beschluss um einen Kostenfestsetzungsbeschluss der vollstreckbar gegen Herrn .... (Ehemann) ist und kann ich beim hiesigen Gericht insoweit eine vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellungsklausel beantragen?

Wenn dem so ist, dann wird ein entsprechender Antrag gestellt.

Diese Woche habe ich darauf eine vollstreckbare Ausfertigung eines Beschlusses (bereits mit Zustellungsklausel) - also einen vollstreckbaren Titel mit dem ich sofort loslegen kann - vom Betreuungsgericht zum Betreuungsaktenzeichen erhalten in dem beschlossen wurde, dass dem Betreuer für seine Tätigkeit in der Zeit vom..... bis .... gegen den Nachlass, vertreten durch den Erben .... (Ehemann) eine Vergütung in Höhe von ... festgesetzt wird.

Daraus werde ich jetzt vollstrecken. Dir viel Erfolg.


:thx

Re: Vergütungsbeschluss Betreuer

Verfasst: 29.09.2023, 15:58
von paralegal6
ehe ich so ein Schreiben versende würde ich da lieber einfach anrufen. Schon bissl peinlich und Anruf geht wesentlich schneller