Vollstreckung eines Teil-VU auf Auskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schachterlteufel
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#11

13.12.2023, 15:26

Danke für die Erinnerung!
ich bin gestern wirklich neben der Spur gestanden :o
schachterlteufel
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#12

07.02.2024, 17:08

Hallo ans Forum,

vorab herzlichen Dank für eure bisherigen Infos!

Jetzt habe ich endlich die vollstreckbare Ausfertigung und möchte gerne den GVZ losschicken.

Deshalb stellt sich mir die Frage, welche Kosten ich in das FoKo einbuchen kann.
Ein Kostenfestsetzungsbeschluss existiert bisher noch nicht.

Deshalb würde ich aktuell nur das Zwangsgeld als Forderung einbuchen - ist das so richtig?

Herzlichen Dank und liebe Grüße
Schachterlteufel
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#13

07.02.2024, 17:23

oder kann ich die Kosten für den Antrag auf Festsetzung des Zwangsgelds auch festsetzen lassen?
Die Kostenentscheidung für das zugrundeliegende VU wurde der Endentscheidung vorbehalten.
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Anahid
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#14

08.02.2024, 08:53

Die Kosten für den Antrag nach § 888 ZPO kannst Du mit in die Forderungsaufstellung reinnehmen und mit vollstrecken. Die müssen m.E. nicht vorher festgesetzt werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
schachterlteufel
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#15

08.02.2024, 10:11

Danke, dann mach ich das so.
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