Vollstreckung 2. Versäumnisurteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1

15.09.2023, 09:11

Guten Morgen Ihr Lieben!

Ich hab mal eine Frage. Wir haben einen Vollstreckungsbescheid vorliegen. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt und dieser wurde als Einspruch gewertet. Mit Zweitem Versäumnisurteil in der mündlichen Verhandlung wurde der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verworfen. KFB wurde erlassen.

Nun meine Frage. Wenn ich jetzt vollstrecken möchte, reicht es, wenn ich nur den VB beilege? Zweites Versäumnisurteil brauchts doch nicht, oder?!

LG Heidi
Oliverreinhardt2
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#2

15.09.2023, 09:12

Hallo,

korrekt.
Die ZV führt ihr aus dem VB durch. Das 2. VU bedarf es dafür nicht.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Hedi
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#3

15.09.2023, 09:28

Dankeschön!
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