Verwertung UG-Anteil/Kündigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Languste
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 29.10.2015, 06:53
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellt
Software: RA-Micro

#1

14.09.2023, 13:12

Hallo zusammen,

hier kommt mein Problem:

Unser Schuldner ist alleiniger Gesellschafter einer UG. Wir haben den Gesellschaftsanteil gepfändet (mit allem was dazu gehört) und auch das Kündigungsrecht. PfÜb liegt vor, Drittschuldnererklärung haben wir trotz mehrerer Aufforderungen nicht erhalten. Im Gesellschaftsvertrag steht nichts zum Thema Kündigung/Auflösung der Gesellschaft drin. Können wir die Gesellschaft nun kündigen/auflösen? Wenn ja, was muss man dafür tun?

Vielen Dank und liebe Grüße :wink1
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17590
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

14.09.2023, 14:24

Euch ist aber klar, dass 99 % der UG's sog. 1,00 €-Gesellschaften sind?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Languste
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 29.10.2015, 06:53
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellt
Software: RA-Micro

#3

17.09.2023, 10:57

Aus dem Handelsregister wissen wir, dass die UG ein Stammkapital von 2.000 € hat.
Kannst du mir noch was zum Thema Auflösung/Kündigung der Gesellschaft sagen? Sinn des Ganzen ist, den Schuldner etwas unter Druck zu setzen, da er mit der UG noch an einer weiteren GmbH beteiligt ist.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17590
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

18.09.2023, 10:16

2.000 €....ein Schuldner, der nicht reagiert. Kosten für den ganzen Kladderadatsch, der jetzt zu veranstalten ist, wahrscheinlich hunderte von Euro. Lohnt sich bestimmt. :pfeif Ich hoffe die Forderung beträgt nur 5,00 €. :mrgreen:

Gibt es überhaupt ein Kündigungsrecht? Habt Ihr den Gesellschaftsvertrag eingesehen? Auf den kommt es an. Ist da kein Kündigungsrecht drin, könnt Ihr Kündigung pfänden, wie Ihr wollt; kündigen könnt Ihr dann aber nicht. Dann bleibt Dir nur die öffentliche Versteigerung des Gesellschaftsanteils durch einen Gerichtsvollzieher.

Im Übrigen: Euer Schuldner scheint sich nicht wirklich unter Druck gesetzt zu fühlen durch die Pfändung des Gesellschaftsanteils. Mal nachgeschaut, ob die letzte Bilanz der UG im Bundesanzeiger veröffentlich ist?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3282
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#5

18.09.2023, 13:46

Schau mal in § 135 HGB, ansonsten kann ich Anahid nur zustimmen.
Wenn im Gesellschaftsvertrag nix zur Einziehung/Abfindung steht, dann bleibt im Endeffekt, vorausgesetzt, die Kündigungsvoraussetzungen des § 135 HGB liegen vor, nur die freihändige Versteigerung. Da wird in 99,9% der Fälle bei einer UG mit 2.000,00 € Stammkapital und fragwürdigen Vermögensverhältnissen niemand ein Gebot abgeben. Ich würde hier auch zunächst mal nach dem letzten JA im Bundesanzeiger schauen und bei den Dokumenten im HR checken, ob es weitere Hinweise zum aktuellen Status der Gesellschaft gibt (z. B. kürzlich erfolgte GF- und/oder Gesellschafterwechsel, Anmeldung Liquidation, Ankündigung Löschung nach § 394 FamFG). Liegt schon die Vermögensauskunft und/oder die Drittauskunft des Bundeszentralamtes für Steuern vor? Eine UG wird gerne auch einfach mal so beendet, ohne dass das HR davon etwas erfährt.
Ich habe hier vor Jahren einmal die Kündigung/Versteigerung durchgezogen, aber da war eine GmbH betroffen, von der ich wusste, dass sie auch Anteile an einen Dritten veräußern will. Das Ganze ist eine langwierige Sache, nicht nur wegen der Kündigungsfrist.
Antworten