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Gläubiger verstorben

Verfasst: 13.09.2023, 14:24
von Anja S.
Folgendes Problem

Die Gläubigerin ist im Februar verstorben, wir haben aber schon vorher alles mit deren Tochter geklärt.

Erben sind die Tochter und deren Bruder. Erbschein liegt uns vor. Es gibt auch ein Testament, wonach der Sohn der Erblasserin die Eigentumswohnung nebst Einrichtung erhält und die Tochter das Auto, das Sparguthaben und Bargeld.

Der Schuldner zahlt regelmäßig monatliche Raten. Die Restforderung beläuft sich noch auf über 12.000 €.

Der Sohn der Erblasserin hat jetzt eine handschriftliche "Verzichtserklärung" abgegeben, wonach die Restschulden des Schuldners auf das Konto von seiner Schwester (der Tochter der Erblasserin) überwiesen werden dürfen. Ist diese Verzichtserklärung so ausreichend oder muss diese detaillierter sein? Also kann ich jetzt das aufgelaufene Fremdgeld wieder an die Tochter auszahlen?

Wie ist es mit der Titelumschreibung? Wir sind eigentlich froh, dass der Schuldner regelmäßig zahlt und befürchten, dass es Probleme geben könnte und er dann nicht mehr zahlt, wenn wir den Titel jetzt umschreiben lassen, denn darüber wird er ja sicher informiert.

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Re: Gläubiger verstorben

Verfasst: 13.09.2023, 14:28
von Adora Belle
Das geht mE eindeutig in den anwaltlichen Bereich.

Re: Gläubiger verstorben

Verfasst: 13.09.2023, 14:34
von Anja S.
Unsere Anwälte können mir das leider nicht beantworten...

Re: Gläubiger verstorben

Verfasst: 13.09.2023, 15:09
von Adora Belle
Das ist ein bisschen bedenklich, aber... dann müssen sie jemanden fragen der es kann. Sicher kein Internetforum in dem sich ReFAs in ihrer täglichen Arbeit gegenseitig unterstützen. Das sind Rechtsfragen, die müssen die Chefs lösen.

Re: Gläubiger verstorben

Verfasst: 14.09.2023, 08:45
von Anja S.
Es hätte ja sein können, dass hier schonmal jemand einen ähnlichen Fall hatte und aus Erfahrung sprechen kann.

Trotzdem danke.