Gläubiger verstorben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Anja S.
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 30.08.2007, 14:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saalfeld

#1

13.09.2023, 14:24

Folgendes Problem

Die Gläubigerin ist im Februar verstorben, wir haben aber schon vorher alles mit deren Tochter geklärt.

Erben sind die Tochter und deren Bruder. Erbschein liegt uns vor. Es gibt auch ein Testament, wonach der Sohn der Erblasserin die Eigentumswohnung nebst Einrichtung erhält und die Tochter das Auto, das Sparguthaben und Bargeld.

Der Schuldner zahlt regelmäßig monatliche Raten. Die Restforderung beläuft sich noch auf über 12.000 €.

Der Sohn der Erblasserin hat jetzt eine handschriftliche "Verzichtserklärung" abgegeben, wonach die Restschulden des Schuldners auf das Konto von seiner Schwester (der Tochter der Erblasserin) überwiesen werden dürfen. Ist diese Verzichtserklärung so ausreichend oder muss diese detaillierter sein? Also kann ich jetzt das aufgelaufene Fremdgeld wieder an die Tochter auszahlen?

Wie ist es mit der Titelumschreibung? Wir sind eigentlich froh, dass der Schuldner regelmäßig zahlt und befürchten, dass es Probleme geben könnte und er dann nicht mehr zahlt, wenn wir den Titel jetzt umschreiben lassen, denn darüber wird er ja sicher informiert.

[attachment=0]FB_IMG_1694607218922.jpg[/attachment]
Dateianhänge
FB_IMG_1694607218922.jpg
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14399
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

13.09.2023, 14:28

Das geht mE eindeutig in den anwaltlichen Bereich.
Anja S.
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 30.08.2007, 14:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saalfeld

#3

13.09.2023, 14:34

Unsere Anwälte können mir das leider nicht beantworten...
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14399
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

13.09.2023, 15:09

Das ist ein bisschen bedenklich, aber... dann müssen sie jemanden fragen der es kann. Sicher kein Internetforum in dem sich ReFAs in ihrer täglichen Arbeit gegenseitig unterstützen. Das sind Rechtsfragen, die müssen die Chefs lösen.
Anja S.
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 30.08.2007, 14:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saalfeld

#5

14.09.2023, 08:45

Es hätte ja sein können, dass hier schonmal jemand einen ähnlichen Fall hatte und aus Erfahrung sprechen kann.

Trotzdem danke.
Antworten