ZV gg. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

12.09.2023, 09:08

Folgendes Problem....

Unsere Mandanten haben Titel gegen die Firma XY Immobilienverwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, ges. vertr. d. d. Firma XY Immobilienverwaltungs UG, diese ges. vertr. d. d. GF

Jetzt waren uns drei Bankverbindungen bekannt und wir hatten einen entsprechenden Pfüb gemacht (Bearbeitungszeit gute 6 Monate :patsch )

Leider haben alle 3 Banken mitgeteilt, dass die Geschäftsverbindung nicht mehr besteht :cry:

Der Geschäftsführer ist Baujahr 1948, mithin 75 Jahre alt.

Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten hier irgendwie an einen Teil des Geldes zu gelangen?

Es geht um eine Hauptforderung von 20.000 €. Unsere Mandanten hatten an den Schuldner diesen Betrag als Anzahlung für eine Reservierungsvereinbarung für eine Eigentumswohnung gezahlt, welche allerdings formunwirksam war. Es kam dann auch nicht zum vereinbarten Verkauf.
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#2

12.09.2023, 09:12

gibt es die Firma noch im HR? War die Bank von der KG? Habt ihr ein Konto der UG?
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Anja S.
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#3

12.09.2023, 10:45

Die Kontoverbindungen waren von der XY UG (haftungsbeschränkt) und Co. KG

Von der UG haben wir keine Bankverbindungen, nur vom GF und von anderen UG`s (haftungsbeschränkt) des GF

Handelsregisterstatus ist noch aktuell
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#4

12.09.2023, 11:25

wüsste nur normal Gerichtsvollzieher zur KG schicken, VVZ. An den GF persönlich kommt man nur in wenigen Fällen
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Anahid
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#5

13.09.2023, 10:13

Ich würde den GF zur Abgabe der Vermögensauskunft laden lassen und für den Fall, dass dieser nicht erscheint, Drittauskünfte beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

13.09.2023, 14:33

Aber gegen den GF kann ich doch eh nicht vorgehen oder?
Ich habe aus einer Ermittlungsakte gegen den GF auf jeden Fall eine Auskunft über sämtliche Bankverbindungen ihn betreffend.
Drittauskunft bei der Rentenversicherung bringt mir ja nichts.
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Anahid
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#7

14.09.2023, 10:48

Der GF muss die Vermögensauskunft für die UG abgeben, nicht für sich selbst und die Drittauskünfte holt man nur wegen Konten ein. Selbstverständlich bringt Dir bei einem Unternehmen eine Drittauskunft der Rentenversicherung nichts.
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