Hallo,
ich habe für unseren Mandanten die Zwangsversteigerung gegen den Schuldner eingeleitet. Dieser hat 50 % an einem Teil der Immobilie.
Jetzt habe ich erfahren, dass man auch den anderen Miteigentumsanteil im Wege der Pfändung der Bruchteilsgemeinschaft pfänden kann und dann mit Vorlage des PfÜBs die Teilungsversteigerung in die Wege leiten kann.
Kann ich irgendwie nach Erhalt des PfÜBs die bereits bestehende Versteigerung in eine Teilungsversteigerung umändern oder wie wäre hier ein geeigneter Weg?
Für Eure Rückmeldungen vielen Dank.
Pfändung Bruchteilsgemeinschaft
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17605
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Mich wundert, dass die Versteigerung überhaupt angenommen wurde, wenn Du nur einen Bruchteil hast, der nicht auseinandergesetzt ist. Ich hatte den Fall noch nicht, würde es aber mal versuchen bzw. würde ich erst einmal abklären, ob das Versteigerungsverfahren so durchgeht, wie es jetzt beantragt ist. Denn dann kannst Du Dir auch weitere Kosten sparen.
Und noch was: Dass der Schuldner hier Eigentum hat, war ja bekannt, sonst hättest Du die Versteigerung nicht beantragen können. Man schaut doch vorher mal ins Grundbuch, bevor man sowas beantragt.
Und noch was: Dass der Schuldner hier Eigentum hat, war ja bekannt, sonst hättest Du die Versteigerung nicht beantragen können. Man schaut doch vorher mal ins Grundbuch, bevor man sowas beantragt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.