Vollstreckung aus VU, wenn Gegner Einspruch eingelegt hat und Einspruch zurückgewiesen wurde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RenaLanford
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#1

05.09.2023, 15:45

Hallo zusammen,

ich stehe auf dem Schlauch und komme nicht runter.
Ich habe hier eine Sache liegen, da haben wir ein VU erhalten (normale Ausfertigung).

Der Gegner hat sodann Einspruch dagegen eingelegt, es ist nun ein Urteil ergangen, wonach
1. der VU aufrechterhalten bleibt
2. die Beklagte die Kosten des Verfahrens trägt und
3. das Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.

Der Gegner hat jetzt 1 Monat Zeit um hiergegen Berufung einzureichen.

Meine Frage:
Wie gehe ich hier vor? Kann ich jetzt schon die vollstreckbare Ausfertigung des VU anfordern? Macht das Sinn, oder muss ich die Berufungsfrist erst abwarten?

Und wie verhält sich das ganze jetzt zum Urteil über den Einspruch, muss das nach Ablauf der Frist zusammen mit dem VU
ans erstinstanzliche Gericht mit dem Antrag auf Erteilung Rechtskraftzeugnis und Verbindung der Urteile?

Vollstreckung aus Sicherheitsleistung ist - meine ich - nicht gewünscht.
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Anahid
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#2

05.09.2023, 15:55

Wenn keine Vollstreckung vor Rechtskraft erwünscht ist, brauchst Du doch auch noch gar keine vollstreckbare Ausfertigung des VU. :kopfkratz

Und ja, Du kannst bereits jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung des VU anfordern.

Nein, es ist nicht erforderlich, die Urteile verbinden zu lassen. Wenn Rechtskraft eintritt, lässt Du einfach den Rechtskraftvermerk auf das VU anbringen; sollte dann ausreichend sein.
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RenaLanford
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#3

05.09.2023, 16:07

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann macht es aber wahrscheinlich Sinn (wenn wir jetzt eben noch nicht gegen Sicherheitsleistung vollstrecken wollen) die vollstreckbare Ausfertigung des VU zusammen mit dem Rechtskraftvermerk anzufordern oder?

Spart einen Schritt. 🙈
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Anahid
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#4

06.09.2023, 08:30

Ja, richtig. Würde ich so machen.
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