Zustellung PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Steff1604
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#1

04.09.2023, 19:22

Ich habe einen PfÜB erwirkt. Lt. GVZ war Zustellung an DS nicht möglich, da an der angegebenen Anschrift amtsgekannt keine Pfändungen entgegengenommen werden. Er hat alles "unerledigt" an uns übersandt.

Kann ich nun einfach mit den Unterlagen einen Zustellungsauftrag am für den DS zuständigen AG (GVZ-Verteilerstelle) beantragen oder muss das wieder über das den PfÜB erlassenden AG gehen?
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