Kostenerstattung bei Geltendmachung verjährter Forderung
Verfasst: 04.09.2023, 13:16
Hallo zusammen!
Gegen unsere Mandantin wurde durch ein Inkassounternehmen eine Forderung geltend gemacht, gegen die wir die Einrede der Verjährung erhoben haben. Das Inkassounternehmen hat hierauf auch erwidert, dass die Angelegenheit beendet ist, will aber unsere Kosten nicht erstatten, weil die Mandantin hierzu keiner anwaltlicher Hilfe bedurft hätte. Gibt es da eine Entscheidung o.ä., die ich zitieren kann, damit die Gegenseite doch die Kosten zahlen muss?
Gegen unsere Mandantin wurde durch ein Inkassounternehmen eine Forderung geltend gemacht, gegen die wir die Einrede der Verjährung erhoben haben. Das Inkassounternehmen hat hierauf auch erwidert, dass die Angelegenheit beendet ist, will aber unsere Kosten nicht erstatten, weil die Mandantin hierzu keiner anwaltlicher Hilfe bedurft hätte. Gibt es da eine Entscheidung o.ä., die ich zitieren kann, damit die Gegenseite doch die Kosten zahlen muss?